KFZ Rechner 24

Ratgeber zur Autoversicherung

Unsere 63 Ratgeber beantworten Fragen zur Autoversicherung: vom ersten Vertrag über Kosten und Schäden bis zum Fahrzeugwechsel. Sie finden auch Hinweise für Elektroautos, Oldtimer, Mietwagen und Reisen mit dem eigenen Auto.

Kfz-Versicherung wechseln

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung gelingt am einfachsten, wenn Kündigungstermin, Schadenfreiheitsklasse und der Beginn des neuen Vertrags zusammenpassen. Vergleichen Sie zuerst die Leistungen und den Jahresbeitrag. Danach organisieren Sie den Übergang, damit Ihr Auto durchgehend versichert bleibt.

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Teilkasko oder Vollkasko?

Die Teilkasko schützt Ihr Auto gegen vereinbarte Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch oder Hagel. Die Vollkasko ergänzt vor allem selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus am eigenen Fahrzeug. Ob sich der zusätzliche Schutz lohnt, hängt vom Fahrzeugwert, Ihrer Rücklage und dem Mehrbeitrag ab.

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Schadenfreiheitsklasse verstehen

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, bildet die anrechenbaren schadenfreien Jahre in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko ab. Sie beeinflusst den Beitrag, ist aber nicht mit einem überall gleichen Rabatt gleichzusetzen. Zwei Versicherer können dieselbe SF-Klasse unterschiedlich bepreisen.

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Typklasse & Regionalklasse

Die Typklasse beschreibt die Schadenbilanz eines Fahrzeugtyps. Die Regionalklasse berücksichtigt das regionale Schadengeschehen. Beide Merkmale beeinflussen die Kfz-Versicherung, liefern für sich genommen aber noch keinen Preis: Fahrerkreis, Schadenfreiheitsklasse und Tarifleistungen kommen hinzu.

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eVB-Nummer für die Zulassung

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, weist bei der Zulassung die erforderliche Kfz-Haftpflichtdeckung nach. Sie erhalten den siebenstelligen Code von einem Versicherer. Halterdaten, Fahrzeugart und Verwendungszweck müssen zur geplanten Zulassung passen.

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Autoversicherung für Fahranfänger

Fahranfänger brauchen für ihr erstes Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für den Einstieg kommen ein eigener Vertrag oder eine Zweitwagenregelung über die Eltern infrage. Welche Lösung passt, entscheidet sich an der Nutzung, den Einstufungsbedingungen und der späteren Übernahme schadenfreier Jahre.

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Zweitwagenversicherung

Eine Zweitwagenversicherung ist ein eigener Kfz-Vertrag für Ihr zusätzliches Auto. Besondere Einstufungsregeln können den Einstieg erleichtern, ersetzen aber keine Prüfung der Voraussetzungen. Die SF-Klasse des Erstwagens wird weder automatisch kopiert noch gleichzeitig für beide Autos verwendet.

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Kfz-Versicherung kündigen

Ihre Kündigung der Kfz-Versicherung muss dem Versicherer innerhalb der vereinbarten Frist zugehen. Bei einem Jahresende am 31. Dezember und einem Monat Kündigungsfrist ist der 30. November der letzte Zugangstag. Ein unterjähriger Vertrag oder ein Sonderkündigungsgrund kann zu einem anderen Termin führen.

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Saisonkennzeichen versichern

Ein Saisonkennzeichen erlaubt den Betrieb Ihres Pkw nur innerhalb des angegebenen Zeitraums. Außerhalb der Saison darf das Auto regulär nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Die Autoversicherung kann während dieser Pause einen begrenzten Ruheschutz bieten; Umfang und Stellplatzvoraussetzungen gehören in die Vertragsprüfung.

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Werkstattbindung: ja oder nein?

Mit Werkstattbindung überlassen Sie die Auswahl beziehungsweise Vermittlung der Reparaturwerkstatt für gedeckte Kaskoschäden nach den Tarifregeln dem Versicherer. Dafür kann der Kaskobeitrag niedriger ausfallen. Die Vereinbarung sollte zu Ihrem Fahrzeug, dem erreichbaren Werkstattnetz und möglichen Leasingvorgaben passen.

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Selbstbeteiligung richtig wählen

Die Selbstbeteiligung ist der vereinbarte Anteil, den Sie bei einem gedeckten Kaskoschaden selbst tragen. Teilkasko und Vollkasko können unterschiedliche Beträge haben. Ein höherer Eigenanteil kann den Beitrag reduzieren, verlangt aber eine entsprechend größere sofort verfügbare Rücklage.

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Kfz-Schutzbrief und Pannenhilfe

Ein Kfz-Schutzbrief ergänzt die Autoversicherung um vereinbarte Hilfe bei Pannen und Unfällen. Dazu können Hilfe vor Ort, Abschleppen und Leistungen für die Weiterreise gehören. Er ersetzt keine Kaskoversicherung und bezahlt nicht automatisch die Reparatur eines defekten Motors.

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Marderschaden: welche Versicherung?

Ein Marderschaden am eigenen Auto gehört bei vereinbartem Tierbissschutz zum Kaskobereich. Prüfen Sie, ob der Tarif nur unmittelbar beschädigte Teile oder auch daraus entstehende Folgeschäden einschließt. Die Kfz-Haftpflicht allein bezahlt den Marderbiss an Ihrem Fahrzeug nicht.

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Wildunfall und Tierkollision

Eine Teilkasko kann den Zusammenstoß mit einem versicherten Tier decken. Manche Tarife beschränken die Leistung auf Haarwild, andere schließen Tiere aller Art ein. Ein Unfall beim Ausweichen ohne Tierkontakt ist anders zu prüfen und nicht automatisch dieselbe Teilkaskoleistung.

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Glasschaden und Steinschlag

Ein Steinschlag mit Glasbruch an der Autoscheibe kann über die Teilkasko versichert sein. Ob die Scheibe repariert oder ersetzt werden muss, entscheidet ein Fachbetrieb nach Lage und Ausmaß der Beschädigung. Selbstbehalt und mögliche Vorteile einer Partnerreparatur richten sich nach Ihrem Tarif.

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Kosten der Kfz-Versicherung

Die Kosten einer Kfz-Versicherung hängen von Auto, Fahrern und vereinbartem Schutz ab. In unseren vier VHV-Beispielrechnungen liegen die Jahresbeiträge für Haftpflicht zwischen 157,06 und 268,95 Euro, mit Vollkasko zwischen 518,93 und 684,15 Euro. Diese Beträge gelten für einen alleinigen Fahrer mit SF 20 und 9.000 Kilometern im Jahr. Ein Fahranfänger oder ein Haushalt mit mehreren Fahrern benötigt eine eigene Berechnung.

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Günstige Autoversicherung finden

Eine günstige Autoversicherung finden Sie durch einen Vergleich für Ihr Fahrzeug und Ihre Fahrer. Es gibt keinen Versicherer, der für alle Haushalte den niedrigsten Beitrag anbietet. Prüfen Sie zuerst, welchen Schutz Sie benötigen, und vergleichen Sie anschließend Angebote mit diesen Leistungen. Unsere Golf-Variant-Beispiele zeigen Preisunterschiede für ein festes Profil; sie sind keine Rangliste aller Versicherer.

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Autoversicherung bei Verkauf und Abmeldung

Bei einem Autoverkauf endet die Versicherung nicht automatisch mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag. Der Schutz kann zunächst auf den Käufer übergehen. Bei einer Abmeldung wird der Vertrag dagegen häufig in eine beitragsfreie Ruheversicherung umgestellt. Melden Sie dem Versicherer deshalb, ob Sie das Auto verkauft, vorübergehend stillgelegt oder endgültig verschrottet haben.

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Autoversicherung beim Leasing

Für ein Leasingauto brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Vollkasko verlangen viele Leasinggeber zusätzlich im Vertrag. Wichtig sind auch die vorgeschriebenen Selbstbehalte, Reparaturwege und eine mögliche GAP-Deckung. Die Leasingrate enthält die Autoversicherung nur dann, wenn dies im vereinbarten Paket ausdrücklich vorgesehen ist.

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Andere Fahrer mitversichern

Ein anderer Fahrer darf Ihr Auto mit Ihrer Erlaubnis und gültiger Fahrerlaubnis fahren. Für die Autoversicherung muss er außerdem zum vereinbarten Fahrerkreis passen. Das kann eine namentliche Liste oder eine Regel über Alter und Beziehung zum Versicherungsnehmer sein. Klären Sie eine Erweiterung vor der Fahrt; eine einmalige Nutzung ist nicht bei jedem Versicherer automatisch ausgenommen.

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Hagelschaden am Auto

Ein Hagelschaden am eigenen Auto ist normalerweise über die Teilkasko versichert. Eine Vollkasko enthält diesen Schutz ebenfalls. Die Kfz-Haftpflicht bezahlt Hageldellen am eigenen Fahrzeug nicht. Melden Sie den Schaden zeitnah, dokumentieren Sie ihn und stimmen Sie Begutachtung sowie Reparatur mit dem Versicherer ab. Bei der Abrechnung gilt die vereinbarte Teilkasko-Selbstbeteiligung.

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Autodiebstahl und Versicherung

Wird Ihr Auto gestohlen, ist die Teilkasko der passende Versicherungsschutz. Vollkasko enthält die Teilkaskoleistungen. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt das eigene gestohlene Auto nicht. Informieren Sie zuerst die Polizei und anschließend den Versicherer. Die Entschädigung richtet sich unter anderem nach Fahrzeugwert, Selbstbeteiligung und einer vereinbarten Kauf- oder Neupreisregel.

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Vandalismus am Auto

Mutwillige Beschädigungen am Auto durch fremde Personen sind normalerweise ein Fall für die Vollkasko. Reine Teilkasko deckt Vandalismus nicht allgemein, kann aber einzelne versicherte Ereignisse wie Glasbruch erfassen. Fotografieren Sie den Schaden, erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat Anzeige und melden Sie ihn dem Versicherer. Ursache, Selbstbehalt und mögliche SF-Rückstufung bestimmen die weitere Abwicklung.

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Autoversicherung wird teurer

Eine Autoversicherung kann trotz schadenfreiem Jahr teurer werden. Tarifänderungen, andere Typ- oder Regionalklassen und geänderte Fahrerangaben können die Verbesserung der SF-Klasse überwiegen. Vergleichen Sie die neue Rechnung deshalb mit dem bisherigen Vertrag und dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag. Ob Sie außerordentlich kündigen dürfen, hängt vom Grund der Erhöhung und den einschlägigen Vertragsregeln ab.

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Autoversicherung im Ausland

Die deutsche Kfz-Haftpflicht gilt üblicherweise innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen EU-Gebieten. Für weitere Länder ist eine ausdrückliche Erweiterung zu prüfen. Die Internationale Versicherungskarte, auch Grüne Karte genannt, belegt Haftpflichtschutz für die dort nicht gestrichenen Länder. Kasko, Schutzbrief und Auslandsschadenschutz haben jeweils eigene Bedingungen und dürfen nicht allein aus dieser Karte abgeleitet werden.

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Autoversicherung von der Steuer absetzen

Bei einem privat genutzten Auto können Beiträge zur Kfz-Haftpflicht grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Private Teilkasko und Vollkasko gehören nicht zu diesem Sonderausgabenabzug. Ob der Haftpflichtbeitrag Ihre Steuer senkt, hängt unter anderem von den Höchstbeträgen und bereits berücksichtigten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab. Berufliche Nutzung muss getrennt geprüft werden.

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Autoversicherung trotz Schufa

Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass Sie keine Autoversicherung bekommen. Für die Kfz-Haftpflicht gelten gesetzliche Regeln zur Annahme eines Antrags. Diese Regeln garantieren jedoch weder einen bestimmten Online-Tarif noch Kaskoschutz oder monatliche Zahlung. Wer eine Ablehnung erhält, sollte deshalb zuerst klären, welcher Teil des gewünschten Vertrags betroffen ist.

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Monatlich oder jährlich zahlen

Bei der Autoversicherung kann jährliche Zahlung günstiger sein als monatliche Raten. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt vom Tarif ab. Vergleichen Sie deshalb den vollständigen Jahresbetrag für dieselben Leistungen. Zugleich muss die gewählte Zahlungsweise zu Ihrem Budget passen: Ein höherer Einmalbetrag sollte nicht zu einer ausfallenden Beitragszahlung führen.

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Telematikversicherung

Eine Telematik-Autoversicherung bewertet aufgezeichnete Fahrten und kann umsichtiges Fahren mit einem Beitragsvorteil belohnen. Die Teilnahme setzt passende Technik und die Bereitschaft voraus, Fahrdaten verarbeiten zu lassen. Ob sich der Baustein lohnt, entscheidet nicht der beworbene Höchstbonus allein, sondern der Tarif ohne Bonus und die Regeln für dessen Berechnung.

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Rabattschutz

Rabattschutz kann verhindern, dass Ihre Kfz-Versicherung Sie nach einem regulierten Schaden in eine niedrigere SF-Klasse zurückstuft. Der Schaden verschwindet dadurch nicht aus dem Versicherungsverlauf. Besonders beim Anbieterwechsel ist dieser Unterschied wichtig: Der neue Versicherer muss eine intern geschützte Einstufung nicht übernehmen.

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Begleitetes Fahren ab 17

Beim begleiteten Fahren braucht der Jugendliche eine Fahrerlaubnis mit passender Begleitperson und einen Platz im vereinbarten Fahrerkreis des benutzten Autos. Das sind zwei getrennte Voraussetzungen. Melden Sie die Teilnahme an BF17 daher vor der ersten Fahrt beim Kfz-Versicherer und fragen Sie zugleich, welche Vertragsänderung mit dem 18. Geburtstag nötig wird.

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Autoversicherung für Rentner

Der Renteneintritt führt nicht automatisch zu einer günstigeren Autoversicherung. Er kann aber Ihre Nutzung verändern: Arbeitswege entfallen, Jahreskilometer sinken oder andere Personen fahren häufiger. Zugleich berücksichtigen Versicherer das Alter unterschiedlich. Prüfen Sie deshalb das gesamte Fahrerprofil und erhalten Sie Leistungen, die Ihnen bei Unfall oder Panne helfen.

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Autoversicherung bei Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung begründet keinen allgemeinen gesetzlichen Rabatt auf die Autoversicherung. Kfz-Steuervergünstigungen sind ein anderes Thema und haben eigene Voraussetzungen. Für Ihren Versicherungsvertrag können dagegen ein angepasster Fahrerkreis, teure Fahrzeugumbauten und Hilfeleistungen nach einer Panne besonders wichtig sein.

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Versicherung ohne Führerschein

Sie können Eigentümer oder Halter eines Autos sein, ohne selbst einen Führerschein zu besitzen. Auch eine Autoversicherung ist grundsätzlich mit dieser Konstellation möglich, sofern der Anbieter die Gestaltung annimmt. Der Fahrer braucht dagegen die erforderliche Fahrerlaubnis. Geben Sie im Versicherungsantrag an, wer das Fahrzeug nutzt, statt fehlende Führerscheindaten zu erfinden.

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Versicherungsbeitrag nicht bezahlt

Ein nicht gezahlter Kfz-Beitrag kann den Versicherungsschutz gefährden und zur Vertragsbeendigung führen. Die Folgen unterscheiden sich zwischen erstem Beitrag und späteren Zahlungen. Prüfen Sie sofort Rechnung, Bankvorgang und Mahnung, nehmen Sie Kontakt zum Versicherer auf und lassen Sie den aktuellen Status bestätigen. Eine nachträgliche Überweisung behebt nicht automatisch jeden bereits entstandenen Schadenfall.

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Auto anmelden und ummelden

Für die Anmeldung eines Autos benötigen Sie einen Haftpflichtnachweis, regelmäßig über die elektronische Versicherungsbestätigung eVB. Bei einer Ummeldung hängt das Vorgehen davon ab, ob sich der Halter ändert oder nur die Adresse. Vereinbaren Sie den benötigten Versicherungsschutz vor dem Behördentermin und stimmen Sie die Fahrzeugdaten mit dem Antrag ab.

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Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall die zuständige gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Innerhalb Deutschlands erreichen Sie ihn kostenlos unter 0800 250 260 0, rund um die Uhr. Halten Sie Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland bereit. Die Auskunft ist ein Schritt zur Schadenabwicklung, aber noch keine Meldung oder Anerkennung Ihres Schadens.

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Elektroauto versichern

Ein Elektroauto braucht wie ein Benziner oder Diesel eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug gehören dagegen in die Kasko. Beim E-Auto lohnt der Blick auf den Antriebsakku, Ladezubehör und besondere Bergungskosten. Ein als Elektrotarif beworbenes Angebot deckt nicht automatisch jeden Akkudefekt. Für ein neues oder finanziertes Elektroauto kommt meist Vollkasko in Betracht; die Vertragsbedingungen bestimmen, wie weit der zusätzliche Schutz reicht.

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Fahrerschutzversicherung

Fahrerschutz kann Personenschäden des Fahrers nach einem selbst oder mitverursachten Autounfall absichern. Die eigene Kfz-Haftpflicht bezahlt normalerweise die Schäden anderer Menschen, nicht die Verletzungen des verantwortlichen Fahrers. Eine Vollkaskoversicherung repariert das Auto, ersetzt aber ebenfalls keinen Verdienstausfall wegen eigener Unfallverletzungen. Fahrerschutz ist ein freiwilliger Zusatz; seine Leistungen, Anrechnung anderer Zahlungen und Ausschlüsse unterscheiden sich zwischen den Tarifen.

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Halter und Versicherungsnehmer

Ja, ein Auto kann auf eine andere Person zugelassen sein als diejenige, die den Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherer muss diese Konstellation jedoch annehmen, und die Angaben im Antrag müssen stimmen. Besonders bei Eltern und Kindern oder Paaren kommt ein abweichender Halter vor. Daraus folgt weder automatisch ein günstigerer Beitrag noch, dass der jüngere Hauptfahrer unerwähnt bleiben darf.

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Fahrzeugwechsel und Versicherung

Beim Fahrzeugwechsel muss die Versicherung zum neuen Auto passen. Die bisherige Police lässt sich nicht ohne Prüfung auf ein anderes Fahrzeug übertragen: Modell, Wert und Nutzung können den Beitrag und den benötigten Schutz verändern. Die Schadenfreiheitsklasse kann grundsätzlich für das Ersatzfahrzeug berücksichtigt werden. Wichtig sind eine passende eVB, ein abgestimmter Kaskobeginn und klare Vereinbarungen, falls das alte Auto vorübergehend weiter zugelassen bleibt.

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Jahreskilometer überschritten

Wenn Sie mehr Kilometer fahren als im Kfz-Vertrag angegeben, sollten Sie die Jahresfahrleistung beim Versicherer anpassen. Ein neuer Arbeitsweg oder häufigere Reisen können eine bisher plausible Schätzung überholen. Die Überschreitung bedeutet nicht automatisch, dass das Auto unversichert ist. Möglich sind aber eine Beitragsanpassung und weitere vertragliche Folgen. Eine pauschale erlaubte Zusatzstrecke gibt es nicht für alle Versicherungen.

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Oldtimer und H-Kennzeichen

Ein Oldtimer benötigt für die Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das H-Kennzeichen und ein spezieller Oldtimertarif sind jedoch zwei verschiedene Dinge: Die historische Zulassung richtet sich nach gesetzlichen Voraussetzungen, die Tarifannahme nach den Regeln des Versicherers. Ein Auto mit H-Kennzeichen kann auch regulär versichert sein. Spezialtarife können für gepflegte Liebhaberfahrzeuge passen, setzen aber oft eine eingeschränkte Nutzung voraus.

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Mietwagen richtig versichern

Beim Mietwagen sollten Sie Haftpflichtschutz und Schäden am gemieteten Fahrzeug getrennt prüfen. Die Haftpflicht betrifft Ansprüche anderer; für Schäden oder Diebstahl des Mietwagens gelten zusätzliche Vereinbarungen. Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einem direkt reduzierten Selbstbehalt beim Vermieter und einer separaten Erstattungsversicherung. Bei letzterer müssen Sie den Schaden häufig zunächst bezahlen und die Erstattung danach selbst beantragen.

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Autoversicherung für kurze Zeit

Eine Autoversicherung für einen Tag kann sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen: ein gekauftes Auto überführen, für ein Wochenende einen anderen Fahrer zulassen oder einen Wagen einen Monat lang nutzen. Dafür gibt es keine gemeinsame Lösung. Prüfen Sie zuerst, ob das Fahrzeug bereits zugelassen und versichert ist. Danach richtet sich, ob Sie den bestehenden Vertrag ändern, ein Kurzzeitkennzeichen benötigen oder einen regulären Vertrag mit passender Laufzeit suchen.

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Autoversicherung im Todesfall

Die Autoversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Der Vertrag geht grundsätzlich auf die Erben über, während Fahrzeugnutzung und persönliche Tarifmerkmale neu zu klären sind. Eine schnelle Mitteilung an den Versicherer verhindert Rückfragen und falsche Vertragsdaten. Kündigen Sie die Versicherung nicht vorschnell, solange das Auto zugelassen bleibt oder noch gefahren werden soll.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche anderer, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen, und wehrt unbegründete Forderungen ab. Für einen gewöhnlichen zulassungspflichtigen Pkw ist dieser Schutz gesetzlich vorgeschrieben. Schäden an Ihrem eigenen Wagen und Ihre eigenen Verletzungen als Unfallverursacher sind damit nicht automatisch versichert.

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Autoversicherung für Beamte und öffentlichen Dienst

Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei einzelnen Autoversicherern besondere Konditionen erhalten. Daraus folgt kein einheitlicher Rabatt und kein Anspruch auf den niedrigsten Marktpreis. Der Berufsstatus ist nur ein Merkmal neben Fahrzeug, Wohnort, Fahrerkreis und Schadenfreiheitsklasse. Vergleichen Sie deshalb den vollständigen Versicherungsschutz mit Ihren eigenen Angaben.

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Unterlagen und Police der Autoversicherung

Für die Autoversicherung benötigen Sie Fahrzeugdaten, Angaben zu Halter und Fahrern sowie Informationen zum bisherigen Vertrag. Nach dem Abschluss sollten Sie den Versicherungsschein mit dem Antrag vergleichen. Eine eVB, eine Beitragsrechnung und die Versicherungsbedingungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wer diese Unterlagen geordnet aufbewahrt, kann Abweichungen und offene Rückfragen leichter erkennen.

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Autoversicherung für die Türkei

Für eine Türkei-Reise mit dem eigenen Auto müssen Haftpflichtnachweis, Schutz des eigenen Wagens und Zollformalitäten zusammenpassen. Eine gültige Grüne Karte mit dem Länderkürzel TR belegt den dort geltenden Haftpflichtschutz. Sie sagt aber nicht, welche Kaskoleistungen oder Rücktransportkosten versichert sind. Prüfen Sie außerdem die Route und die zulässige Aufenthaltsdauer von Person und Fahrzeug.

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Autoversicherung für Marokko

Wer mit dem eigenen Auto nach Marokko fährt, braucht einen dort gültigen Haftpflichtnachweis und muss das Fahrzeug zollrechtlich wieder ausführen. Eine Grüne Karte mit dem nicht gestrichenen Kürzel MA bestätigt den Haftpflichtschutz, jedoch keine Kasko oder Rücktransportleistung. Besonders nach einem Unfall darf die weitere Reiseplanung deshalb nicht nur mit der Versicherung, sondern muss auch mit dem Zoll abgestimmt werden.

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Kündigung durch den Versicherer

Wenn Ihr Kfz-Versicherer kündigt, brauchen Sie zuerst den genauen Endtermin und die Information, welche Deckungen betroffen sind. Eine Kündigung nur der Kasko ist etwas anderes als das Ende der Haftpflicht. Suchen Sie frühzeitig Ersatz und prüfen Sie parallel, ob Anlass und Frist stimmen. Eine Beschwerde gegen die Kündigung verlängert den Vertrag nicht automatisch. Ohne erforderlichen Haftpflichtschutz darf das Auto nicht weiter auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

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Autoversicherung zahlt nicht

Wenn die Autoversicherung nicht zahlt, unterscheiden Sie zuerst eine endgültige Ablehnung, einen Streit über die Höhe und eine noch laufende Prüfung. Fordern Sie eine verständliche schriftliche Begründung an und vergleichen Sie sie mit Vertrag und Schadenunterlagen. Eine lange Bearbeitung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. Umgekehrt ist die gesamte geforderte Summe nicht allein deshalb fällig, weil seit der Meldung einige Wochen vergangen sind.

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Autounfall der Versicherung melden

Melden Sie einen Autounfall, der zu einer Versicherungsleistung führen kann, möglichst sofort bei Ihrem Kfz-Versicherer. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und rufen Sie bei Bedarf den Notruf. Für die Meldung müssen Schuldfrage und Reparaturkosten noch nicht abschließend feststehen. Teilen Sie die bekannten Fakten mit und reichen Sie fehlende Angaben nach. Eigene Haftpflicht, Kasko und die Haftpflicht des Unfallgegners übernehmen dabei verschiedene Aufgaben.

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Autoversicherung bei Alkohol

Nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss sind zwei Fragen zu trennen: Welche Ansprüche haben die Geschädigten, und welche Kosten bleiben beim Fahrer? Der gesetzliche Schutz der Unfallopfer in der Kfz-Haftpflicht kann fortbestehen, obwohl der Versicherer gegenüber seinem Kunden Leistungen zurückfordern darf. Für den Schaden am eigenen Wagen gelten wiederum die Kaskoregeln. Eine volle Entschädigung ist bei einem alkoholbedingten Unfall nicht zugesichert.

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Autoversicherung und Jobcenter

Das Jobcenter bezahlt die Autoversicherung nicht allgemein zusätzlich zur monatlichen Grundsicherung. Beiträge zur vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht können aber bei der Berechnung anrechenbaren Einkommens berücksichtigt werden. Eine solche Absetzung ist etwas anderes als die Übernahme einer Rechnung. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Geldleistung Bürgergeld Grundsicherungsgeld; für die Beitragsprüfung bleiben die Regeln zur Einkommensberechnung maßgeblich.

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Privaten Pkw beruflich nutzen

Ein privat gekaufter Pkw kann für berufliche Fahrten eingesetzt werden, wenn der Versicherungsvertrag diese Verwendung erlaubt. Eigentum, steuerliche Behandlung und Nutzungsart der Autoversicherung sind verschiedene Fragen. Wer künftig Kunden besucht, Aufträge ausführt oder Waren ausliefert, sollte dem Anbieter die geplanten Fahrten beschreiben. Ein nur für eine andere Verwendung berechneter Vertrag muss dafür möglicherweise angepasst werden.

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Hochwasser und Überschwemmung

Wird ein abgestelltes Auto durch Hochwasser überschwemmt, kommt normalerweise die Teilkaskoversicherung für den Fahrzeugschaden auf. Vollkasko enthält diesen Schutz ebenfalls. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt den Schaden am eigenen Wagen nicht. Anders kann der Fall liegen, wenn Sie in eine erkennbar überflutete Straße hineinfahren und Wasser den laufenden Motor beschädigt. Starten Sie ein überschwemmtes Fahrzeug nicht wieder und stimmen Sie Bergung und Untersuchung mit dem Versicherer ab.

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Privates Auto nach dem Dienstwagen

Nach der Dienstwagenzeit sollten Sie zuerst prüfen, ob ein früherer privater Schadenverlauf noch anerkannt werden kann. Jahre als Dienstwagenfahrer erhöhen Ihre persönliche SF-Klasse nicht automatisch. Eine Übertragung aus dem Firmenvertrag braucht die Zustimmung von Arbeitgeber und Versicherern. Daneben bieten manche Tarife eine Sondereinstufung anhand einer Arbeitgeberbescheinigung. Diese drei Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen und sollten vor dem Abschluss getrennt geklärt werden.

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Cabrio versichern

Für ein Cabrio ist Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben. Teilkasko schützt den eigenen Wagen gegen vereinbarte Gefahren wie Diebstahl, Hagel und Überschwemmung. Vollkasko ergänzt insbesondere selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus. Beim beschädigten Verdeck kommt es auf den Hergang an: Ein Schnitt zum versicherten Diebstahl oder Diebstahlversuch ist anders einzuordnen als eine reine mutwillige Beschädigung. Wer das Cabrio nur im Sommer fährt, sollte außerdem Saisonkennzeichen und Ruheversicherung prüfen.

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Autoversicherung nach Trennung

Eine Trennung oder Scheidung beendet die Autoversicherung nicht automatisch. Wer das Auto behält, wer als Halter eingetragen ist und auf wen der Versicherungsvertrag läuft, können drei verschiedene Fragen sein. Auch eine Schadenfreiheitsklasse wird durch die Scheidung nicht von selbst übertragen. Prüfen Sie zunächst die Police und die weitere Nutzung des Autos. Danach lassen sich Vertragsänderung, Fahrerkreis und Einstufung mit dem Versicherer abstimmen, ohne den Haftpflichtschutz zu unterbrechen.

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Abrechnung bei Totalschaden

Bei einer Totalschadenabrechnung wird häufig der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert angesetzt. Bei eigener Kasko kommt der vereinbarte Selbstbehalt hinzu; eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung kann die Berechnungsgrundlage ändern. Zuerst muss feststehen, wer für den Schaden aufkommt: die Haftpflicht des Unfallgegners oder die eigene Kaskoversicherung. Die Abrechnung folgt unterschiedlichen Regeln. Reparaturkosten, Fahrzeugwerte und mögliche Nebenkosten sollten deshalb getrennt geprüft werden.

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Verkehrsrechtsschutz und Autoversicherung

Die Kfz-Haftpflicht enthält bereits Schutz gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen anderer. Dieser passive Rechtsschutz bezahlt aber nicht automatisch die Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche oder einen Streit mit dem Autohändler. Dafür kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der rechtlichen Interessenvertretung. Prüfen Sie zuerst, welche Konflikte und Personen eine vorhandene Rechtsschutzpolice schon abdeckt, bevor Sie einen weiteren Vertrag abschließen.

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