Das neue Auto vor dem Kauf für die Versicherung erfassen
Für ein Angebot brauchen Sie die genaue Fahrzeugausführung, möglichst HSN und TSN, den gewünschten Versicherungsbeginn und Angaben zur Nutzung. Bei einem Neuwagen ist auch die geplante Erstzulassung wichtig. Fahren künftig weitere Personen mit dem Auto oder ändert sich der Arbeitsweg, gehören diese Informationen ebenfalls in den Vergleich. Die Daten des alten Autos sollten nicht ungeprüft in einen Antrag für das neue Fahrzeug übernommen werden.
Prüfen Sie außerdem, ob Leasing oder Finanzierung einen bestimmten Kaskoschutz verlangt. Ein bislang nur haftpflichtversicherter Gebrauchtwagen sagt wenig darüber aus, welcher Schutz für einen neuen Wagen geeignet ist. Vergleichen Sie deshalb neben dem Beitrag auch Selbstbehalt, Neu- oder Kaufpreisentschädigung und gegebenenfalls GAP. Einen Herstellerbonus oder eine Händlerzusage zur Versicherung sollten Sie nur berücksichtigen, wenn Ihnen die Bedingungen für Ihr Fahrzeug vorliegen.
eVB und Kaskoschutz vor der Abholung abstimmen
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird für die Zulassung benötigt. Mit ihrer Verwendung entsteht unter den vereinbarten Voraussetzungen vorläufiger Haftpflichtschutz. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine vorläufige Vollkaskoversicherung. Wer den neuen Wagen schon bei der Abholung gegen eigene Unfallschäden schützen möchte, sollte den Beginn dieser Deckung ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbaren und die Bestätigung aufbewahren.
Klären Sie die Reihenfolge zwischen Vertragsabschluss, Zulassung und Übergabe. Das betrifft besonders Fahrzeuge, die schon vor der eigenen Zulassung transportiert oder überführt werden sollen. Ein Kennzeichen des alten Autos darf nicht beliebig am neuen verwendet werden. Welche Zulassung und Versicherung für die Überführung vorgesehen sind, sollte vor dem Abholtermin feststehen. So vermeiden Sie, erst auf dem Hof des Verkäufers über die Absicherung entscheiden zu müssen.
Schadenfreiheitsklasse auf das Ersatzfahrzeug übernehmen
Beim Ersatz des bisherigen Autos kann dessen Schadenverlauf in den neuen Kfz-Vertrag eingehen. Die SF-Klasse betrifft Haftpflicht und Vollkasko getrennt; Teilkasko hat keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Derselbe Schadenverlauf bedeutet trotzdem nicht denselben Beitrag. Ein anderes Modell kann andere Typklassen haben, und ein neuer Versicherer muss nicht dieselben Rabattprozentsätze wie der bisherige verwenden. Prüfen Sie die bestätigte Einstufung im neuen Vertrag.
Achten Sie auf Sondereinstufungen und Rabattschutz. Eine günstige interne Einstufung des bisherigen Versicherers kann beim Anbieterwechsel anders behandelt werden als regulär erfahrene schadenfreie Jahre. Rechnen Sie deshalb nicht nur mit der aufgedruckten SF-Zahl. Lassen Sie gegebenenfalls den übertragbaren Schadenverlauf erklären und prüfen Sie die endgültige Police nach der Rückmeldung des Vorversicherers. Ein vorläufig berechnetes Angebot kann später angepasst werden.
Zwei Autos während des Fahrzeugwechsels gleichzeitig versichern
Häufig wird das neue Auto angemeldet, bevor das alte verkauft oder abgemeldet ist. Dann benötigen beide zugelassenen Fahrzeuge ihren eigenen Haftpflichtschutz. Der Schadenverlauf des alten Vertrags steht nicht automatisch für zwei dauerhafte Erstwagenverträge zur Verfügung. Versicherer können Übergangsregelungen anbieten; deren Laufzeit und Bedingungen sind jedoch nicht einheitlich. Fragen Sie vor der Neuzulassung, wie die Überschneidung behandelt wird.
Notieren Sie das Ende der Übergangsfrist und melden Sie Verkauf oder Abmeldung des alten Autos rechtzeitig. Behalten Sie beide dauerhaft, handelt es sich nicht mehr nur um einen kurzen Fahrzeugwechsel; dann kann eine Zweitwagenlösung nötig sein. Geben Sie auch an, welches Auto künftig überwiegend von wem gefahren wird. Eine Übergangsvereinbarung sollte nicht durch stillschweigendes Weiterfahren zu einer unzutreffenden Tarifeinstufung werden.
Verkauf oder Abmeldung des bisherigen Autos abschließen
Der Verkauf und die Abmeldung haben unterschiedliche Folgen für den bisherigen Vertrag. Beim Verkauf geht die bestehende Versicherung grundsätzlich auf den Käufer über; dafür bestehen besondere Kündigungsregeln. Die neue Haftpflichtversicherung des Käufers kann die alte Haftpflicht ab ihrem Beginn beenden. Informieren Sie den bisherigen Versicherer über den Verkauf und dokumentieren Sie Übergabe, Käuferdaten und Uhrzeit. Warten Sie nicht nur auf den nächsten regulären Kündigungstermin.
Bei einer Abmeldung sind eine Abrechnung und gegebenenfalls eine beitragsfreie Ruheversicherung möglich; deren Voraussetzungen richten sich nach dem Vertrag. Prüfen Sie abschließend die Unterlagen beider Fahrzeuge: Das alte Auto sollte richtig beendet oder umgestellt sein, das neue mit den vereinbarten Daten und Leistungen versichert. Der Fahrzeugwechsel ist auch eine Gelegenheit zum Angebotsvergleich. Eine neue Fahrzeugversicherung muss nicht bis zum jährlichen Novembertermin aufgeschoben werden.
Versicherung beim Fahrzeugwechsel: Reihenfolge der Schritte
| Zeitpunkt | Was zu klären ist |
|---|---|
| Vor Kauf / Abholung | Fahrzeugdaten, Kaskoschutz und gewünschter Beginn |
| Vor Zulassung | Passende eVB und vorläufige Deckung |
| Während einer Überschneidung | Versicherung beider Autos und Übergangsfrist |
| Nach Verkauf / Abmeldung | Meldung an den Versicherer und Abschlussabrechnung |
| Nach Erhalt der neuen Police | Fahrzeug, Fahrer, SF-Klasse und Leistungsumfang prüfen |
Häufige Fragen: Fahrzeugwechsel und Versicherung
Muss ich beim neuen Auto beim bisherigen Versicherer bleiben?
Beim Fahrzeugwechsel besteht keine allgemeine Pflicht, das neue Auto beim bisherigen Kfz-Versicherer zu versichern. Sie können Angebote für das Ersatzfahrzeug vergleichen. Die Abwicklung des alten Vertrags und die Bestätigung des Schadenverlaufs müssen trotzdem erfolgen.
Ist mein neues Auto mit der eVB bereits vollkaskoversichert?
Eine eVB begründet nicht automatisch Vollkaskoschutz für das neue Auto. Vorläufige Kasko muss mit dem Versicherer vereinbart werden. Stimmen Sie ihren Beginn vor Abholung oder Überführung ab, wenn Sie diesen Schutz benötigen.
Bleibt mein Versicherungsbeitrag beim Fahrzeugwechsel gleich?
Beim Fahrzeugwechsel bleibt der Kfz-Beitrag nicht automatisch gleich. Das neue Modell, Fahrzeugwert, Fahrerprofil und Schutzumfang beeinflussen die Berechnung. Eine übernommene SF-Klasse allein erhält den bisherigen Preis nicht.
Kann ich zwei Autos vorübergehend mit derselben SF-Klasse fahren?
Bei einem Fahrzeugwechsel kann der Kfz-Versicherer eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung für beide Autos anbieten. Das ist keine allgemeine Berechtigung zur doppelten dauerhaften Nutzung eines Schadenverlaufs. Laufzeit und Anschlusslösung sollten vorher feststehen.
Muss ich für den Fahrzeugwechsel bis zum 30. November warten?
Die Versicherung für ein neu angeschafftes Ersatzfahrzeug muss nicht bis zum üblichen jährlichen Wechseltermin warten. Der Fahrzeugwechsel ist von der ordentlichen Kündigung eines unverändert weitergeführten Kfz-Vertrags zu unterscheiden. Verkauf und Abmeldung haben eigene Regeln.
Redaktion KFZ Rechner 24




