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Kfz-Versicherung und Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung

Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer werden von unterschiedlichen Stellen erhoben. Ein Versicherer kann besondere Nachlässe anbieten, ist dazu aber nicht allgemein verpflichtet. Fragen Sie nach aktuellen Voraussetzungen und vergleichen Sie anschließend den gesamten Tarif. Ein Rabatt hilft nur, wenn Leistungen und verbleibender Beitrag zum Fahrzeug passen.

Steuervergünstigungen nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz müssen beantragt werden. Für die vollständige Befreiung sind insbesondere die Merkzeichen H, Bl oder aG maßgeblich. Für eine Ermäßigung um 50 Prozent kommen die Merkzeichen G oder Gl unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen infrage; sie kann nicht gleichzeitig mit dem entsprechenden Recht auf unentgeltliche Beförderung genutzt werden. Ein Schwerbehindertenausweis allein bedeutet deshalb nicht in jedem Fall Steuerfreiheit.

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Steuerbegünstigtes Auto: Fahrten anderer Personen beachten

Die Kfz-Steuervergünstigung betrifft grundsätzlich ein auf die begünstigte Person zugelassenes Fahrzeug. Sie ist an dessen Nutzung gebunden. Fahrten anderer Personen müssen mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der begünstigten Person zusammenhängen. Eine zulässige Einkaufsfahrt für den Haushalt ist daher anders zu betrachten als eine unabhängige private Urlaubsfahrt eines Angehörigen.

Die steuerliche Nutzungsregel und der Fahrerkreis der Versicherung müssen beide eingehalten werden. Dass ein Angehöriger in der Police eingetragen ist, macht jede seiner Fahrten nicht automatisch steuerbegünstigt. Umgekehrt ersetzt ein steuerlich erlaubter Fahrtzweck keine Aufnahme in den versicherten Fahrerkreis. Bei abweichender Nutzung sollten Sie die steuerlichen Folgen beim zuständigen Hauptzollamt und den Versicherungsvertrag beim Anbieter klären.

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Behindertengerechte Fahrzeugumbauten in der Kasko angeben

Handbediengeräte, besondere Sitze, Rampen oder ein Fahrzeuglift können den Fahrzeugwert erheblich verändern. Teilen Sie solche Einbauten dem Versicherer mit und legen Sie Rechnungen oder eine Kostenaufstellung vor. Prüfen Sie, ob sie als Fahrzeugteile mitversichert sind, ob Wertgrenzen gelten und ob eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich ist.

Bei einem Totalschaden zählt nicht allein, dass ein Umbau vorhanden war. Die Entschädigungsregeln müssen auch zu Wiederbeschaffung, Alter und Wert des umgebauten Autos passen. Fragen Sie nach der Behandlung nachträglich eingebauter Ausrüstung und dokumentieren Sie diese mit Unterlagen und Fotos. Eine unbestätigte Annahme, jeder Umbau sei unbegrenzt enthalten, kann eine Lücke hinterlassen.

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Rollstuhl und mobile Hilfsmittel nicht mit Fahrzeugteilen verwechseln

Ein herausnehmbarer Rollstuhl oder ein anderes mobiles Hilfsmittel ist nicht ohne Weiteres ein festes Fahrzeugteil. Die Kaskoversicherung des Autos schützt daher nicht automatisch alles, was Sie darin transportieren. Klären Sie, ob eine gesonderte Hilfsmittelversicherung, ein anderer Vertrag oder eine Zusatzleistung den betreffenden Gegenstand und die jeweilige Schadenursache abdeckt.

Achten Sie dabei auf Diebstahl aus dem Auto, Beschädigung bei einem Unfall und die Bedingungen beim Be- und Entladen. Falls ein Kostenträger das Hilfsmittel bereitgestellt hat, können zusätzliche Pflichten bestehen. Lagern Sie die Unterlagen zur Ausstattung getrennt von den Fahrzeugpapieren. So können Sie nach einem Schaden Fahrzeugreparatur und Hilfsmittelersatz getrennt anmelden.

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Kfz-Schutzbrief und Ersatzwagen bei angepasstem Fahrzeug

Ein gewöhnlicher Ersatzwagen hilft wenig, wenn Sie ein umgebautes Auto oder eine bestimmte Einstiegshöhe benötigen. Prüfen Sie deshalb die Hilfeorganisation des Schutzbriefs und der Kasko. Erkundigen Sie sich nach Transportmöglichkeiten, Begleitpersonen und der Beschaffung geeigneter Ersatzmobilität, ohne eine nicht vereinbarte Spezialfahrzeug-Garantie vorauszusetzen.

Halten Sie für den Versicherungsvergleich Fahrzeugkennung, Umbaukosten, Jahreskilometer und alle regelmäßigen Fahrer bereit. Vergleichen Sie Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen genauso wie mögliche Nachlässe. Für seltene oder umfangreiche Umbauten sollten Sie die Deckung vor dem Abschluss schriftlich klären. Der richtige Tarif orientiert sich an Ihrer Fahrzeugnutzung und Ausrüstung, nicht allein am Vorliegen eines Ausweises.

Autoversicherung verständlich erklärt

Fragen zur Kfz-Versicherung bei Schwerbehinderung

Gibt es bei Schwerbehinderung automatisch einen Kfz-Versicherungsrabatt?

Ein automatischer gesetzlicher Rabatt auf die Kfz-Versicherung besteht bei Schwerbehinderung nicht. Einzelne Anbieter können Nachlässe vorsehen. Prüfen Sie deren Voraussetzungen und den Tarif samt Leistungen.

Senkt die Kfz-Steuerbefreiung auch meinen Versicherungsbeitrag?

Eine Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung verändert den Versicherungsbeitrag nicht automatisch. Steuervergünstigung und Autoversicherung sind getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Sind behindertengerechte Umbauten in der Kfz-Kasko versichert?

Behindertengerechte Umbauten können als Fahrzeugteile in der Kasko berücksichtigt werden. Melden Sie Art und Wert der Einbauten und lassen Sie Deckung sowie mögliche Höchstgrenzen bestätigen, bevor Sie sich auf einen umfassenden Schutz verlassen.

Dürfen Angehörige ein steuerbegünstigtes und versichertes Auto fahren?

Angehörige müssen zum Kfz-Fahrerkreis gehören. Bei einem wegen Schwerbehinderung steuerbegünstigten Auto muss daneben der Fahrtzweck zu den steuerlichen Nutzungsregeln passen. Eine Versicherereintragung erlaubt nicht jede unabhängige Privatfahrt steuerfrei.

Ist ein Rollstuhl im Auto über die Kfz-Versicherung geschützt?

Ein mobiler Rollstuhl ist in der Kfz-Versicherung nicht automatisch wie ein festes Fahrzeugteil abgesichert. Prüfen Sie den Schutz des Hilfsmittels gesondert, insbesondere bei Diebstahl aus dem Auto und Beschädigung bei einem Unfall.

Redaktion KFZ Rechner 24