Haftpflicht und Schadenverzicht im Mietvertrag unterscheiden
Bei einer Anmietung in der EU ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für andere Reiseziele sollten Sie vor Buchung klären, welcher Haftpflichtschutz im Angebot enthalten ist. Prüfen Sie dessen Deckungssumme und Geltungsbereich. Die Haftpflicht bezahlt aber keinen selbst verursachten Schaden am gemieteten Auto. Dafür kann der Mietvertrag eine Haftungsreduzierung enthalten, häufig unter Bezeichnungen wie CDW oder LDW. Eine solche Vereinbarung ist nicht zwingend eine eigenständige Versicherung des Mieters. Der Mietvertrag regelt, welche Schäden der Mieter selbst tragen muss und wie hoch seine Beteiligung ist.
Diebstahlschutz wird teilweise gesondert als TP ausgewiesen. Hinter ähnlichen Kürzeln können unterschiedliche Leistungsumfänge stehen. Lesen Sie deshalb, ob Diebstahl, Unfallschäden und die jeweiligen Selbstbehalte in Ihrem Angebot enthalten sind. Ein günstiger Tagespreis ohne diese Angaben ist mit einem umfassenderen Paket nicht vergleichbar. Achten Sie außerdem darauf, ob die Leistungen bereits im gebuchten Preis stecken oder erst am Schalter zusätzlich verkauft werden sollen.
Direkt ohne Selbstbehalt oder nachträgliche Erstattung?
Bei einer direkt vereinbarten Reduzierung der Haftung kann der Vermieter für erfasste Schäden auf einen Selbstbehalt verzichten. Das heißt nicht, dass sämtliche Schäden und Regelverstöße gedeckt sind. Bei einer separaten Selbstbehalt-Erstattung durch einen anderen Anbieter belastet der Vermieter dagegen zunächst möglicherweise Ihre Kreditkarte. Anschließend müssen Sie die Zahlung und den Schaden für eine Erstattung belegen. Dieser Unterschied wirkt sich auf Ihre verfügbare Kreditlinie aus.
Prüfen Sie schon bei der Buchung, wer im Schadenfall Ihr Ansprechpartner ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dazu können Mietvertrag, Schadenbericht, Rechnung und Zahlungsbeleg gehören. Eine Erstattungszusage beseitigt nicht automatisch die Kaution bei Abholung. Auch ein Tarif ohne Selbstbeteiligung kann einen Kartenbetrag reservieren lassen. Planen Sie diesen finanziellen Spielraum ein, statt aus dem Wort Nullselbstbehalt auf eine kautionsfreie Vermietung zu schließen.
Glas, Reifen und Unterboden beim Mietwagen prüfen
Schäden an Glas, Reifen, Dach und Unterboden sind nicht in jedem Mietwagenpaket gleichermaßen enthalten. Auch Schlüsselverlust, Fehlbetankung oder Innenraumschäden können eigenen Regeln folgen. Eine allgemeine Vollkaskobezeichnung beantwortet diese Einzelpunkte nicht. Lesen Sie die enthaltenen Leistungen und Ausschlüsse, bevor Sie eine zusätzliche Police abschließen. Sonst erwerben Sie möglicherweise eine Erstattungslösung, die gerade den ausgeschlossenen Schaden ebenfalls nicht übernimmt.
Fahrer und Fahrgebiet gehören ebenso zur Prüfung. Tragen Sie zusätzliche Fahrer ordnungsgemäß ein und klären Sie Grenzübertritte sowie Fähren vorab. Manche Fahrzeugklassen oder Länder können ausgenommen sein. Fahrten auf unzulässigen Straßen und Verstöße gegen wichtige Mietbedingungen können Folgen für die Haftungsreduzierung haben. Eine pauschale Zusage, jedes Missgeschick werde bezahlt, wäre deshalb irreführend. Halten Sie sich an die freigegebenen Nutzungen des Mietvertrags.
Mallorca-Police und Kreditkartenversicherung richtig einordnen
Eine Mallorca-Police kann die Haftpflichtdeckung eines im Ausland gemieteten Fahrzeugs ergänzen. Sie ist kein Vollkaskoschutz für dessen Karosserie und ersetzt daher keine Vereinbarung über Mietwagenschäden. Ihr räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich richtet sich nach dem Kfz-Vertrag. Auch eine über die eigene Autoversicherung enthaltene Erweiterung gilt nicht automatisch für jeden Mieter, jedes Land oder jedes Fahrzeug.
Bei einer Kreditkarte zählt der Versicherungsumfang der jeweiligen Karte. Häufig bestehen Voraussetzungen wie Zahlung mit der Karte, begrenzte Mietdauer, bestimmte versicherte Personen oder ausgenommene Fahrzeugtypen. Prüfen Sie diese Regeln vor Buchung und vergleichen Sie sie mit dem Mietvertrag. Eine vorhandene Kreditkarte allein beweist keinen Mietwagenschutz. Der allgemeine Kfz-Rechner auf dieser Website dient dem eigenen Auto; er ist kein Buchungsportal für Mietwagen oder separate Reiseversicherungen.
Mietwagenübernahme und Schadenmeldung dokumentieren
Kontrollieren Sie bei Abholung Karosserie, Glas, Felgen, Reifen und Innenraum. Lassen Sie bereits vorhandene Schäden in das Übergabeprotokoll aufnehmen und erstellen Sie Fotos mit nachvollziehbarem Aufnahmezeitpunkt. Bei Dunkelheit oder verschmutztem Fahrzeug sollte die eingeschränkte Besichtigung vermerkt werden. Prüfen Sie auch, wie die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten abläuft. Ein Versicherungsangebot ersetzt keine Dokumentation darüber, welche Schäden schon vor Mietbeginn vorhanden waren.
Nach einem Unfall informieren Sie den Vermieter und gegebenenfalls den Erstattungsversicherer nach deren Vorgaben. Die Einschaltung der Polizei kann insbesondere bei Unfall, Diebstahl oder bestimmten Auslandsfällen erforderlich sein. Beschaffen Sie Schadenbericht und Kontaktangaben anderer Beteiligter, ohne vorschnell eigene Haftung anzuerkennen. Bei der Rückgabe lassen Sie den Zustand möglichst bestätigen. Bewahren Sie Unterlagen auf, bis Belastungen und eine eventuelle Erstattung vollständig abgewickelt sind.
Mallorca-Police gilt nicht nur auf Mallorca: Länder und Mietdauer abgleichen
Die Bezeichnung Mallorca-Police begrenzt den Mietwagen-Haftpflichtzusatz nicht automatisch auf die spanische Insel. Je nach Vertrag kann er weitere europäische Länder und zusätzliche Gebiete erfassen. Prüfen Sie vor einer Buchung in Spanien, Polen oder Dänemark, ob Land, Mietdauer, Fahrzeugart und mietende Person eingeschlossen sind. Der Name allein begründet keine weltweite Deckung.
Vergleichen Sie auch den Haftpflichtschutz des Vermieters mit der ergänzenden Summe und der Rangfolge der Zahlungen. Ein Zusatz in Ihrer eigenen Kfz-Police kann für bestimmte berechtigte Personen gelten, ohne jede reisende Gruppe mitzuversichern. Haben Sie kein eigenes Auto oder wurde dessen Vertrag beendet, sollte vor der Reise geklärt sein, ob eine vorhandene Ergänzung überhaupt weiterbesteht. Mietwagenschäden, Selbstbehalt-Erstattung und Kaution bleiben davon getrennte Fragen.
Mietwagen: drei unterschiedliche Schutzmechanismen
| Mechanismus | Wichtiger Unterschied |
|---|---|
| Haftpflicht des Mietwagens | Ansprüche anderer; Deckungssumme und Geltungsbereich prüfen |
| Direkte Haftungsreduzierung | Vermieter begrenzt Haftung für die vereinbarten Schäden |
| Separate Selbstbehalt-Erstattung | Schadenbetrag gegebenenfalls erst zahlen, dann Erstattung beantragen |
| Mallorca-Police | Ergänzende Haftpflicht, keine eigene Mietwagenkasko |
| Kreditkartenleistung | Nur bei erfüllten Bedingungen des Kartenprodukts |
Häufige Fragen: Mietwagen richtig versichern
Reicht die Haftpflichtversicherung des Mietwagens?
Die Mietwagen-Haftpflicht schützt gegen berechtigte Ansprüche anderer Menschen. Eigene Schäden am gemieteten Fahrzeug sind damit nicht abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine passende Haftungsreduzierung oder andere Mietwagendeckung und müssen die Selbstbehaltsregeln beachten.
Heißt Mietwagen ohne Selbstbeteiligung auch ohne Kaution?
Ein Mietwagenangebot ohne Selbstbeteiligung ist nicht automatisch kautionsfrei. Der Vermieter kann trotzdem einen Betrag auf der Kreditkarte reservieren. Bei separater Selbstbehalt-Erstattung müssen Sie einen belasteten Schadenbetrag unter Umständen zunächst selbst finanzieren.
Sind Reifen und Glas immer im Mietwagen-Kaskoschutz enthalten?
Reifen und Glas gehören nicht automatisch zu jedem Mietwagen-Kaskopaket. Prüfen Sie diese Teile sowie Unterboden und Dach ausdrücklich. Auch eine zusätzliche Selbstbehalt-Erstattung kann eigene Ausschlüsse für diese Schäden haben.
Bezahlt die Mallorca-Police einen Kratzer am Mietwagen?
Die Mallorca-Police ergänzt unter ihren Bedingungen die Haftpflicht für einen im Ausland gemieteten Wagen. Sie ist keine Kaskodeckung und bezahlt deshalb nicht allein einen selbst verursachten Kratzer am Mietwagen. Dafür gelten dessen Schaden- und Haftungsvereinbarungen.
Ist jeder Mietwagen über meine Kreditkarte versichert?
Eine Kreditkarte versichert nicht automatisch jeden Mietwagen. Schutz besteht nur nach den Bedingungen des Kartenprodukts, etwa für bestimmte Mietdauern, Personen und Zahlungsweisen. Prüfen Sie außerdem ausgeschlossene Länder und Fahrzeugklassen vor der Buchung.
Gilt die Mallorca-Police auch für einen Mietwagen außerhalb Spaniens?
Eine Mallorca-Police kann auch Mietwagen außerhalb Spaniens erfassen. Ihr Ländergebiet, die zulässige Mietdauer und die versicherten Personen stehen im Vertrag. Prüfen Sie diese Voraussetzungen vor der Buchung; die Haftpflichtergänzung ist keine weltweite Mietwagenkasko.
Redaktion KFZ Rechner 24



