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BF17-Fahrer vor der ersten Fahrt in der Autoversicherung melden

Ein Vertrag für ein ausschließlich von den Eltern gefahrenes Auto berücksichtigt nicht automatisch ein 17-jähriges Kind am Steuer. Teilen Sie dem Versicherer Geburtsdatum, Teilnahme am begleiteten Fahren und Nutzung des Fahrzeugs mit. Lassen Sie bestätigen, ab wann der Jugendliche im Fahrerkreis eingeschlossen ist und welche Angaben zur Begleitung benötigt werden.

Nutzen Sie mehrere Autos in der Familie, prüfen Sie jeden Vertrag einzeln. Eine Bestätigung für den Wagen der Mutter gilt nicht automatisch für das Auto des Großvaters. Manche Anbieter haben Familienlösungen, deren Bedingungen über eine einzelne Police hinausreichen; ohne entsprechende Vereinbarung sollten Sie eine solche Erweiterung nicht voraussetzen. Bewahren Sie die Änderung des Versicherungsscheins auf.

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Begleitperson beim BF17 und Fahrerangaben im Kfz-Vertrag

Bis zum 18. Geburtstag darf die Fahrerlaubnis beim BF17 grundsätzlich nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson genutzt werden. Zu den Voraussetzungen der Begleitperson gehören ein Mindestalter von 30 Jahren, mindestens fünf Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B und bei der maßgeblichen Antragstellung höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister.

Die Eintragung auf der Prüfungsbescheinigung ersetzt keine Änderung des Versicherungsvertrags. Umgekehrt macht die Aufnahme des Jugendlichen in den Fahrerkreis eine nicht eingetragene Person nicht zur erlaubten Begleitung. Falls die Begleitperson unterwegs selbst fährt, muss auch ihre Nutzung zum Kfz-Vertrag passen. Klären Sie beides getrennt, damit die Familienplanung nicht an einer fehlenden Eintragung scheitert.

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Was sich für die BF17-Versicherung mit 18 ändert

Am 18. Geburtstag entfällt die Begleitauflage. Für Fahrten im Inland dient die BF17-Prüfungsbescheinigung noch bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis; den Kartenführerschein sollten Sie rechtzeitig besorgen. Die fahrerlaubnisrechtliche Änderung bedeutet jedoch nicht, dass alle bisherigen Rabatt- und Fahrerregeln der Police unverändert weitergelten.

Fragen Sie schon vorher nach der Versicherung für die Phase des Alleinfahrens. Einige Anbieter berücksichtigen BF17 auch dann mit einem Vorteil, andere ändern die Kalkulation oder benötigen zusätzliche Angaben. Hinterlegen Sie das Datum des Übergangs und lassen Sie den ab dann geltenden Fahrerkreis bestätigen. Das verhindert, dass eine Sonderregel nur für begleitete Fahrten versehentlich weiter angenommen wird.

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BF17-Fahrpraxis ist keine eigene Schadenfreiheitsklasse

Wer als zusätzlicher Fahrer im Auto der Eltern unterwegs ist, sammelt Fahrpraxis, aber nicht allein dadurch eine selbstständige SF-Klasse. Die Schadenhistorie gehört zum jeweiligen Versicherungsvertrag. Ein späterer eigener Tarif kann BF17, Führerscheinbesitz oder eine Familienregel berücksichtigen, ohne die SF-Klasse der Eltern automatisch zu übertragen.

Bei einem vom Jugendlichen verursachten Schaden kann der Vertrag des Familienautos belastet werden. Haftpflicht und Vollkasko haben eigene SF-Verläufe; Teilkasko besitzt keine SF-Klasse. Besprechen Sie vorab, wer eine vereinbarte Selbstbeteiligung und mögliche Mehrbeiträge trägt. Für das erste eigene Auto sollten Sie die angebotene Ersteinstufung schriftlich festhalten, statt mit einer unbekannten Rabattübertragung zu planen.

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Versicherung für BF17 passend zur Nutzung auswählen

Vergleichen Sie den Familientarif mit dem Jugendlichen im Fahrerkreis und einer realistischen Jahresfahrleistung. Zusätzliche Übungsfahrten können die bisherigen Kilometer verändern. Bei einem wertvollen oder finanzierten Fahrzeug ist außerdem die Absicherung eigener Unfallschäden durch Vollkasko zu prüfen; eine Haftpflicht allein bezahlt diese Schäden nicht.

Für Fahrten ins Ausland müssen Fahrerlaubnisregeln und räumlicher Versicherungsschutz gleichermaßen passen. Gehen Sie nicht davon aus, dass BF17 überall anerkannt wird. Prüfen Sie das Reiseziel vor der Abfahrt und klären Sie gegebenenfalls, dass ein volljähriger Fahrer die Grenze und Auslandsstrecke übernimmt. Der Kfz-Rechner hilft beim Tarifvergleich; die zulässige Nutzung der BF17-Bescheinigung wird dadurch nicht erweitert.

Autoversicherung verständlich erklärt

Fragen zur Autoversicherung beim begleiteten Fahren

Muss BF17 bei der Autoversicherung gemeldet werden?

BF17 sollte vor der ersten Begleitfahrt bei der Autoversicherung gemeldet und der Fahrerkreis angepasst werden. Die Prüfungsbescheinigung allein ändert den bestehenden Vertrag des Familienautos nicht.

Ist die BF17-Begleitperson automatisch in der Kfz-Versicherung eingetragen?

Eine BF17-Begleitperson ist durch ihre Eintragung auf der Prüfungsbescheinigung nicht automatisch Teil des Kfz-Fahrerkreises. Wenn die Person selbst fährt, muss das zur Police passen. Begleitauflage und Versicherungsvertrag sind getrennt zu prüfen.

Darf ein BF17-Fahrer mit 18 ohne Begleitung fahren?

Beim BF17 entfällt die Begleitauflage mit dem 18. Geburtstag. Klären Sie zusätzlich, welche Fahrer- und Rabattregeln dann in der Autoversicherung gelten. Die Prüfungsbescheinigung ist im Inland noch bis drei Monate nach diesem Geburtstag als Nachweis verwendbar.

Sammelt ein BF17-Fahrer eine eigene SF-Klasse im Elternauto?

Fahrpraxis beim BF17 im Elternauto begründet nicht automatisch eine eigene SF-Klasse. Der Schadenverlauf gehört zur Police des Autos. Eine spätere BF17-Ersteinstufung oder Familienregel muss beim neuen Vertrag vereinbart werden.

Gilt die BF17-Versicherung für jedes Familienauto?

Die Aufnahme eines BF17-Fahrers gilt für die bestätigten Verträge beziehungsweise eine ausdrücklich vereinbarte Familienlösung. Prüfen Sie weitere Familienautos separat; eine einzelne Vertragsänderung ist kein allgemeiner Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge.

Redaktion KFZ Rechner 24