Welche Tiere sind bei einem Wildunfall versichert?
Bei einer auf Haarwild beschränkten Kaskoklausel sind beispielsweise Reh und Wildschwein anders einzuordnen als Vögel oder Haustiere. Ein erweiterter Tarif kann Kollisionen mit Tieren aller Art einschließen. Lesen Sie die Kollisionsklausel, statt aus dem Wort Wildschaden einen unbegrenzten Schutz abzuleiten.
Gerade bei Fahrten durch ländliche Gebiete sind auch andere Tiere denkbar. Die Deckung für einen Zusammenstoß ist dabei getrennt von Tierbiss und dessen Folgeschäden. Beide Leistungsbereiche sollten im Vergleich eigenständig geprüft werden.
Zahlt Teilkasko auch bei einem Ausweichunfall?
Ohne Zusammenstoß ist ein Ausweichschaden nicht automatisch als Tierkollision gedeckt. Leistungen können unter den Voraussetzungen eines ersatzfähigen Rettungsaufwands oder über eine Vollkasko in Betracht kommen. Ursache, Erforderlichkeit und Nachweise müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie ausweichen und dabei gegen einen Baum fahren, sollten Sie deshalb nicht mit einer sicheren Teilkaskozusage rechnen. Halten Sie den Ablauf und vorhandene Zeugen fest. Wird der Schaden als Vollkaskoereignis reguliert, können Vollkasko-Selbstbehalt und SF-Rückstufung relevant sein.
Nach dem Wildunfall die Unfallstelle sichern
Nach einer Tierkollision bringen Sie sich und andere Personen zunächst in Sicherheit, sichern die Stelle und verständigen die Polizei. Bei Verletzten oder akuter Gefahr wählen Sie den Notruf. Verfolgen oder berühren Sie verletzte Tiere nicht und nehmen Sie tote Tiere nicht mit.
Lassen Sie sich den Vorgang beziehungsweise eine Wildunfallbescheinigung dokumentieren. Fotografieren Sie Fahrzeugschäden und Unfallspuren nur aus einer sicheren Position. Die Dokumentation erleichtert die spätere Schadenmeldung, ersetzt aber keine Prüfung des Vertrags.
Welche Nachweise braucht die Kfz-Versicherung beim Wildschaden?
Für den Kaskoschaden sollten Unfallzeit, Ort, Ablauf und soweit bekannt die Tierart nachvollziehbar sein. Fotos, Zeugenkontakte und die polizeiliche Dokumentation können den Nachweis stützen. Melden Sie auch einen geflüchteten Tierkontakt wahrheitsgemäß, statt eine unbekannte Art zu ergänzen.
Stimmen Sie Begutachtung und Reparatur vorab ab. Beseitigen Sie relevante Spuren nicht vorschnell und beachten Sie eine vereinbarte Werkstattbindung. Bei nicht fahrbereitem Auto prüfen Sie zusätzlich, welche Hilfe ein vorhandener Schutzbrief bietet.
Wildunfallschutz im Kfz-Tarifvergleich prüfen
Vergleichen Sie den erfassten Tierkreis, den Teilkasko-Selbstbehalt und den Umgang mit Rettungskosten. Eine hohe Haftpflichtsumme ersetzt diesen Schutz am eigenen Auto nicht. Die Vollkasko enthält den vereinbarten Teilkaskobereich, ohne dessen Begrenzungen automatisch aufzuheben.
Wird die Kollision als gedecktes Teilkaskoereignis behandelt, gibt es keine SF-Rückstufung. Für einen gesonderten Vollkaskoschaden kann das anders sein. Lassen Sie sich bei unklarem Ablauf die Regulierungssparte erklären, bevor Sie wirtschaftliche Folgen beurteilen.
Tier am Straßenrand: welcher Schutz ist zu prüfen?
| Ereignis | Versicherungsfrage |
|---|---|
| Kollision mit Reh oder Wildschwein | Haarwildklausel und Teilkasko-Selbstbehalt |
| Kollision mit Vogel oder Haustier | Erweiterung auf weitere beziehungsweise alle Tiere |
| Ausweichen ohne Kontakt | Rettungsaufwand oder Vollkasko gesondert prüfen |
| Zerbissene Fahrzeugleitung | Tierbissklausel statt Kollisionsdeckung |
Wildunfall und Tierkollision: häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht meinen Wildunfallschaden?
Die eigene Kfz-Haftpflicht bezahlt den Wildunfallschaden am eigenen Auto grundsätzlich nicht. Dafür ist ein passender Kaskoschutz erforderlich; mögliche Ansprüche gegen einen Tierhalter sind eine separate Frage.
Reicht eine Teilkasko für einen Zusammenstoß mit einem Reh?
Ein Zusammenstoß mit einem Reh kann bei entsprechender Haarwilddeckung über Teilkasko versichert sein. Nachweis, Selbstbeteiligung und weitere Kaskobedingungen müssen für den Wildunfall erfüllt sein.
Sind bei Wildunfallschutz auch Hunde und Vögel versichert?
Eine reine Haarwildklausel der Autoversicherung erfasst Hunde oder Vögel nicht automatisch. Für solche Kollisionen ist eine passende Erweiterung des Tierkreises, beispielsweise auf Tiere aller Art, zu prüfen.
Muss ich einen Wildunfall melden, wenn das Tier weiterläuft?
Auch nach einem Wildunfall mit einem weitergelaufenen Tier sollten Sie die Polizei verständigen und den Vorgang dokumentieren lassen. Melden Sie den Fahrzeugschaden anschließend zeitnah der Kaskoversicherung.
Verliere ich nach einem Wildunfall meine SF-Klasse?
Ein als Teilkaskoschaden regulierter Wildunfall führt nicht zu einer SF-Rückstufung. Erfolgt die Regulierung dagegen über Vollkasko, etwa bei einem nicht anders gedeckten Ausweichunfall, können andere Folgen entstehen.
Redaktion KFZ Rechner 24



