Kfz-Haftpflicht als Voraussetzung für die Zulassung
Der Halter eines in Deutschland zugelassenen Pkw muss den vorgeschriebenen Haftpflichtschutz aufrechterhalten. Für die Zulassung wird die Versicherungsbestätigung elektronisch über die eVB zugeordnet. Diese Nummer ist deshalb ein wichtiger Schritt, aber noch kein vollständiger Überblick über alle Vertragsleistungen. Kasko und Zusatzbausteine müssen gesondert vereinbart werden.
Lassen Sie sich den Beginn des Versicherungsschutzes bestätigen und bezahlen Sie fällige Beiträge fristgerecht. Geht eine Mitteilung über fehlenden Schutz oder eine drohende Außerbetriebsetzung ein, sollten Sie sie umgehend prüfen. Eine alte Police im Handschuhfach beweist nicht, dass der Vertrag weiterhin wirksam ist. Bei Vertragsproblemen ist der aktuelle Status beim Versicherer und gegebenenfalls bei der Zulassungsstelle zu klären.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Kfz-Haftpflicht
Verletzt ein Fahrer beim Abbiegen einen Radfahrer, können gegen Halter oder Fahrer Ansprüche wegen der Verletzung entstehen. Bei einem beschädigten parkenden Wagen geht es um Sachschäden. Die Kfz-Haftpflicht prüft, ob eine Haftung besteht und welche Forderungen begründet sind. Das ist mehr als die Bezahlung einer Werkstattrechnung: Bei Personenschäden können etwa Behandlungskosten und weitere Folgeschäden relevant werden.
Nicht jede geforderte Position ist automatisch zu erstatten. Deshalb sollten Sie Briefe des Unfallgegners und gerichtliche Unterlagen an den Versicherer weiterleiten. Stimmen Sie ein eigenes Schuldanerkenntnis oder eine Zahlung nicht ungeprüft zu. Dokumentieren Sie den Unfall sachlich mit Fotos, Beteiligten und Zeugen. Eine Schadenmeldung darf auch dann erfolgen, wenn die Verantwortlichkeit zwischen den Beteiligten umstritten ist.
Gesetzliche Mindestdeckung und höhere Haftpflichtsummen
Für gewöhnliche Pkw betragen die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei reinen Vermögensschäden. Die letzte Kategorie betrifft Schäden, die nicht mittelbar oder unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Ein Tarif kann deutlich höhere Summen vereinbaren.
Vergleichen Sie neben einer pauschalen Gesamtsumme auch die Grenze je geschädigter Person. Zwei Angebote mit derselben großen Zahl können dabei verschieden sein. Die Deckung sollte außerdem zum Verwendungszweck und zur Auslandsnutzung passen. Wer nur den Beitrag betrachtet, übersieht möglicherweise eine engere Personengrenze oder fehlende Leistungen, die für die eigenen Fahrten relevant sind.
Warum die Kfz-Haftpflicht das eigene Auto nicht ersetzt
Bei einem selbst verursachten Unfall bezahlt die Kfz-Haftpflicht die versicherten Ansprüche anderer. Die Reparatur des eigenen Wagens gehört nicht zu diesem Grundschutz. Dafür kommt je nach Ereignis eine Kaskoversicherung in Betracht. Vollkasko ist unter anderem für selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto gedacht; Teilkasko schützt gegen vereinbarte Ereignisse wie Diebstahl oder Hagel.
Auch die eigene Gesundheit des verantwortlichen Fahrers braucht eine getrennte Betrachtung. Ein Fahrerschutzbaustein kann bestimmte finanzielle Folgen eigener Verletzungen abdecken, ersetzt aber keine Prüfung von Leistungsgrenzen und Ausschlüssen. Insassen können je nach Unfallkonstellation Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht haben. Die Aussage, im Fahrzeug seien grundsätzlich alle Verletzungen gleich versichert, wäre deshalb irreführend.
Kfz-Haftpflicht vergleichen: Vertrag und Nutzung zusammen prüfen
Für einen aussagekräftigen Vergleich müssen Fahrerkreis, Jahreskilometer, SF-Klasse, Standort und Fahrzeugdaten übereinstimmen. Geben Sie eine geschäftliche Nutzung oder zusätzliche regelmäßige Fahrer an, wenn danach gefragt wird. Eine günstigere Berechnung auf Basis unpassender Angaben beschreibt keinen Vertrag, auf den Sie sich später verlassen sollten. Prüfen Sie außerdem den Jahresgesamtbeitrag statt allein einer Monatsrate.
Im Kfz-Rechner können Sie Haftpflichtangebote mit Ihren Daten vergleichen und bei Bedarf Kasko ergänzen. Lesen Sie vor Abschluss die Leistungsübersicht und Bedingungen. Nach Erhalt der Police sollten Deckungssummen, Versicherungsbeginn und Einstufung mit dem Antrag übereinstimmen. Bei einem Unfall kann ein Geschädigter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch direkt Ansprüche beim Haftpflichtversicherer geltend machen.
Mindestversicherungssummen für einen gewöhnlichen Pkw
| Schadenart | Gesetzliche Mindesthöhe je Schadenfall |
|---|---|
| Personenschäden | 7.500.000 Euro |
| Sachschäden | 1.300.000 Euro |
| Reine Vermögensschäden | 50.000 Euro |
| Höhere vertragliche Deckung | Tarifabhängig; Gesamtsumme und Grenze pro Person getrennt lesen. |
Fragen zu Kfz-Haftpflichtversicherung
Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für mein Auto Pflicht?
Für einen gewöhnlichen zulassungspflichtigen Pkw muss der Halter die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung aufrechterhalten. Die eVB dient bei der Zulassung als elektronische Versicherungsbestätigung. Freiwillige Kasko wird dadurch nicht automatisch abgeschlossen.
Was bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft und erfüllt berechtigte Ansprüche anderer wegen versicherter Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unbegründete Forderungen wehrt sie ab. Der Umfang hängt auch von den vereinbarten Versicherungssummen ab.
Welche Mindestdeckung gilt in der Kfz-Haftpflicht?
Bei einem gewöhnlichen Pkw gelten je Schadenfall mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen können im Kfz-Haftpflichtvertrag vereinbart werden.
Bezahlt meine Kfz-Haftpflicht die Reparatur meines eigenen Autos?
Der eigene Wagen ist durch die eigene Kfz-Haftpflicht bei einem selbst verursachten Unfall nicht als Kaskoschaden versichert. Für diesen Bedarf ist Vollkasko zu prüfen. Verursacht ein anderer den Unfall, kommen Ansprüche gegen dessen Haftpflichtversicherung infrage.
Reicht die eVB als Nachweis für Vollkasko?
Die eVB bestätigt den für die Zulassung benötigten Haftpflichtschutz. Eine gewünschte Vollkasko muss im Kfz-Vertrag mit Beginn und Umfang zusätzlich vereinbart werden. Prüfen Sie die Bestätigung des Versicherers statt allein die eVB-Nummer.
Redaktion KFZ Rechner 24




