Was übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadenersatzansprüchen anderer, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug einen Schaden verursachen. Sie prüft auch, ob Ansprüche gegen Sie überhaupt bestehen. Den Schaden an Ihrem eigenen Auto bezahlt sie bei einem selbst verschuldeten Unfall grundsätzlich nicht.
Für ein Auto, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist die Haftpflicht der verpflichtende Ausgangspunkt. Teilkasko und Vollkasko ergänzen diesen Schutz für das eigene Fahrzeug. Verwechseln Sie eine hohe Haftpflicht-Deckungssumme deshalb nicht mit einer umfassenden Absicherung Ihres Autos.
Selbstbeteiligung und Mehrbeitrag gemeinsam betrachten
Berechnen Sie Teilkasko und Vollkasko mit denselben persönlichen Angaben. In der Vollkasko wirkt die Schadenfreiheitsklasse mit, in der Teilkasko gibt es keine eigene SF-Klasse. Daher lässt sich der Mehrpreis der Vollkasko nicht zuverlässig aus einer pauschalen Prozentangabe ableiten.
Rechenbeispiel zur Eigenbelastung, kein Versicherungsbeitrag: Bei einem gedeckten Reparaturschaden von 2.000 Euro und 300 Euro vereinbarter Selbstbeteiligung verbleiben rechnerisch 1.700 Euro vor weiteren vertraglichen Abzügen. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schadenfall kurzfristig bezahlen können.
Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung: Eine einfache Entscheidungshilfe
Ein rein rechnerisches Beispiel hilft beim Eigenanteil: Steigt die Vollkasko-Selbstbeteiligung von 300 auf 500 Euro und sinkt der Jahresbeitrag dadurch um 60 Euro, übernehmen Sie im Schadenfall 200 Euro zusätzlich. Ohne Schaden dauert es rechnerisch rund drei Jahre und vier Monate, bis die Ersparnis diesen Mehrbetrag erreicht. Das ist eine Rechenhilfe, kein Versicherungsangebot.
Prüfen Sie, ob Sie auch mehrere Selbstbeteiligungen in kurzer Zeit tragen könnten. Vergleichen Sie außerdem die getrennte Teilkasko-Selbstbeteiligung. Ein Glasschaden kann anders behandelt werden als ein selbst verursachter Unfall, und ein Vollkaskoschaden kann zusätzlich die künftige SF-Einstufung verändern.
Hagel, Diebstahl und Vandalismus: die Schadenart bestimmt den Schutz
Hagelschäden und der Diebstahl des versicherten Autos gehören üblicherweise zu den vereinbarten Teilkaskogefahren. Auch Brand und Sturm können darunter fallen; bei Tierkollisionen, Tierbiss und Folgeschäden unterscheiden sich die Bedingungen. Ein absichtlich zerkratzter Lack durch einen unbekannten Täter ist dagegen ein Fall für die Vollkasko, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vollkasko enthält gewöhnlich auch die Teilkaskodeckung.
Eine eingeschlagene Scheibe kann als Glasbruch unter die Teilkasko fallen, während weitere mutwillige Schäden am Fahrzeug davon zu trennen sind. Melden Sie den Ablauf vollständig, sichern Sie Fotos und lassen Sie die Zuordnung prüfen. Selbstbeteiligung und eine mögliche SF-Rückstufung hängen vom regulierten Versicherungsteil ab.
Kasko abwählen: Ersatzbeschaffung statt Altersgrenze prüfen
Für die Kaskowahl gibt es keine allgemeine Vorschrift, ab welchem Fahrzeugalter die Vollkasko wegfallen sollte. Prüfen Sie den heutigen Wiederbeschaffungswert und ob Sie den Ausfall des Autos bezahlen könnten. Auch ein älterer Wagen kann für Arbeitsweg oder Familie schwer ersetzbar sein. Wenn Sie den Verlust durch einen eigenen Unfall tragen können, aber Diebstahl und Unwetter weiter absichern möchten, kann Teilkasko eine Alternative sein.
Bei Leasing oder Finanzierung stehen zusätzlich die vertraglichen Vorgaben im Raum. Eine GAP-Deckung für eine mögliche Differenz zur Restforderung ist nicht schon durch das Wort Vollkasko zugesagt. Sie schließt nur die vereinbarte Lücke und nicht automatisch jeden offenen Betrag. Vergleichen Sie deshalb Leistungsumfang und Eigenanteil, bevor Sie den Schutz reduzieren.
Welche Absicherung ist bei welcher Schadenursache relevant?
| Schadenfall | Typischer Versicherungsbereich |
|---|---|
| Sie beschädigen beim Einparken ein fremdes Auto | Kfz-Haftpflicht für berechtigte Ansprüche des Geschädigten |
| Ein Hagelschauer hinterlässt Dellen im eigenen Auto | Teilkasko; die Vollkasko enthält den Teilkaskoschutz |
| Sie fahren selbst gegen einen Pfosten | Vollkasko für den eigenen Fahrzeugschaden |
| Eine unbekannte Person zerkratzt absichtlich den Lack | Vollkasko, soweit der Schaden nachgewiesen und gedeckt ist |
| Ein Verschleißteil muss ersetzt werden | Keine gewöhnliche Aufgabe der Kaskoversicherung |
Welche Autoversicherung zahlt welchen Schaden?
Enthält die Kfz-Versicherung mit Vollkasko auch Teilkasko?
Die Autoversicherung mit Vollkasko umfasst grundsätzlich die vereinbarten Teilkaskoleistungen. Für Teilkasko- und Vollkaskoereignisse können unterschiedliche Selbstbeteiligungen gelten. Prüfen Sie beide Beträge im Angebot.
Welche Autoversicherung zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall?
Die Kfz-Haftpflicht reguliert berechtigte Ansprüche anderer Unfallbeteiligter. Für den Unfallschaden am eigenen Auto benötigen Sie grundsätzlich Vollkasko. Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung sind bei dieser Kfz-Versicherung gesondert zu beachten.
Wird die Autoversicherung nach einem Teilkasko-Glasschaden zurückgestuft?
Die Teilkasko besitzt keine SF-Klasse. Ein entsprechender Glasschaden führt daher nicht zu einer SF-Rückstufung. Bei einer späteren Berechnung der Autoversicherung können verlangte Schadenangaben trotzdem relevant sein.
Reicht Teilkasko als Kfz-Versicherung für ein finanziertes Auto?
Bei der Kfz-Versicherung eines finanzierten Autos sind zunächst die Kreditvorgaben zu prüfen. Selbst ohne Vollkaskopflicht sollten Sie bedenken, dass Kreditraten nach einem selbst verursachten Totalschaden weiterlaufen können. Teilkasko deckt diesen eigenen Unfallschaden nicht grundsätzlich.
Zahlt die Vollkasko der Autoversicherung jede Reparatur?
Nein. Vollkasko in der Kfz-Versicherung ersetzt nur vereinbarte Schadenereignisse. Verschleiß, Wartung und ein isolierter technischer Defekt sind nicht automatisch gedeckt. Ob die Vollkasko zahlt, richtet sich nach der Schadenursache und dem vereinbarten Umfang.
Zahlt Teilkasko für Kratzer durch Vandalismus?
Mutwillige Lackschäden durch Vandalismus sind in der Autoversicherung üblicherweise ein Vollkaskothema. Reiner versicherter Glasbruch kann anders zugeordnet werden; Teilkasko ist kein allgemeiner Schutz für alle absichtlich verursachten Fahrzeugschäden.
Ab welchem Alter braucht mein Auto keine Vollkasko mehr?
Für den Verzicht auf Vollkasko gibt es bei der Kfz-Versicherung keine allgemeine Altersgrenze. Fahrzeugwert, verfügbare Rücklage, persönlicher Ersatzbedarf und Vorgaben eines Leasing- oder Finanzierungsvertrags sollten gemeinsam geprüft werden.
Redaktion KFZ Rechner 24




