01

Warum die Kfz-Haftpflicht den Fahrer nicht vollständig schützt

Wer allein von der Straße abkommt, hat möglicherweise keinen anderen Unfallverursacher, gegen den Schadenersatzansprüche bestehen. Die Krankenversicherung übernimmt medizinische Leistungen nach ihren Regeln; damit sind nicht alle finanziellen Unfallfolgen abgefangen. Ein längerer Ausfall kann Einkommen, Haushaltsführung und Betreuung betreffen. Genau für solche Folgen ist ein Fahrerschutzbaustein gedacht. Die Reparatur des Unfallwagens bleibt dagegen eine Frage der Kasko.

Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug können Ansprüche gegen dessen Haftpflichtversicherer bestehen. Eine Mitschuld kann den Anspruch mindern. Ob und in welchem Umfang der eigene Fahrerschutz zusätzlich einspringt, ergibt sich aus seinem Leistungsversprechen. Versprechen Sie sich deshalb nicht zwei volle Entschädigungen für denselben Schaden. Zahlungen von Sozialversicherungsträgern und anderen Ersatzpflichtigen können bei der Regulierung berücksichtigt werden.

02

Welche Personenschäden übernimmt die Fahrerschutzversicherung?

Typische Leistungsbereiche sind Verdienstausfall, Schmerzensgeld und zusätzliche Hilfe im Haushalt nach einem versicherten Unfall. Auch Leistungen bei schweren Dauerfolgen oder für Hinterbliebene können zum Vertrag gehören. Die Versicherung ersetzt dabei nicht einfach pauschal jede finanzielle Belastung. Umfang, Nachweise und die vereinbarte Versicherungssumme bestimmen, welche Ansprüche bestehen. Einzelne Leistungsarten können gesonderte Bedingungen oder Grenzen haben.

Prüfen Sie besonders die Berechnung des Einkommensschadens, wenn Sie selbstständig sind oder schwankende Einnahmen haben. Für Haushaltshilfe zählt nicht nur eine Rechnung: Auch der Umfang einer verletzungsbedingt ausgefallenen Haushaltsführung kann relevant sein. Ärztliche Unterlagen und eine Dokumentation der Einschränkungen helfen bei der Prüfung. Aus einer hohen Gesamtsumme lässt sich nicht ableiten, dass jede einzelne Leistung ohne weitere Voraussetzungen gezahlt wird.

03

Für wen gilt der Fahrerschutz im versicherten Auto?

Fahrerschutz knüpft gewöhnlich an den Fahrer des versicherten Fahrzeugs an. Ob auch andere berechtigte Fahrer eingeschlossen sind, sollte aus den Bedingungen hervorgehen. Der Versicherungsnehmer muss nicht selbst am Steuer sitzen. Diese Unterscheidung ist besonders für Familien wichtig, in denen Partner oder erwachsene Kinder das Auto nutzen. Der vereinbarte Fahrerkreis des Kfz-Vertrags und die Definition des geschützten Fahrers müssen zusammenpassen.

Der Baustein ist keine allgemeine Unfallversicherung für sämtliche Lebensbereiche. Ein Sturz als Fußgänger, eine Verletzung beim Sport oder ein Unfall in einem anderen Fahrzeug ist deshalb nicht allein wegen des Fahrerschutzes Ihres eigenen Autos gedeckt. Manche Verträge enthalten Erweiterungen; daraus darf jedoch keine allgemeine Zusage für Mietwagen oder fremde Fahrzeuge entstehen. Lesen Sie auch, wann der Schutz beginnt und wann eine Fahrt als beendet gilt.

04

Fahrerschutz, private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit

Eine private Unfallversicherung zahlt je nach Vereinbarung zum Beispiel eine Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität. Diese Berechnung unterscheidet sich von einem Fahrerschutz, der bestimmte Personenschäden nach einem Verkehrsunfall ersetzt. Beide Absicherungen können deshalb verschiedene Aufgaben erfüllen. Ob Leistungen nebeneinander gezahlt oder angerechnet werden, hängt vom Vertrag und der jeweiligen Leistungsart ab. Die Bezeichnungen allein beantworten die Frage nicht.

Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch Fahrerschutz nicht ersetzt. Berufsunfähigkeit kann durch Krankheiten entstehen und setzt keinen Autounfall voraus. Umgekehrt führt eine vorübergehende Unfallverletzung nicht automatisch zu einer Berufsunfähigkeitsrente. Prüfen Sie vorhandene Absicherungen daher nach Anlass und Leistung: medizinische Behandlung, laufendes Einkommen, dauerhafte Invalidität oder Schadenersatz. So vermeiden Sie, einen Baustein für einen Schutz zu halten, den er gar nicht leisten soll.

05

Fahrerschutz vor Abschluss und nach einem Unfall prüfen

Achten Sie auf Ausschlüsse und Leistungskürzungen, etwa bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis, Alkohol oder vorsätzlicher Schadenverursachung. Die Rechtsfolgen sind nicht bei jeder Klausel gleich. Auch Meldefristen und die Mitwirkung bei der Feststellung von Unfallfolgen gehören zur Prüfung. Ein tariflicher Werbesatz über Rundumschutz sagt darüber wenig aus. Lassen Sie unklare Grenzen vor Abschluss erklären, wenn sie für Ihre Nutzung relevant sind.

Nach einem Unfall sollten Sie neben dem Fahrzeugschaden auch die eigene Verletzung melden und auf den Fahrerschutzbaustein hinweisen. Bewahren Sie Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsnachweise und Angaben zum Unfallhergang auf. Stimmen Sie umfangreiche Hilfsleistungen möglichst früh ab. Beim Vergleich der Kfz-Versicherung prüfen Sie den Baustein gesondert: Ein günstiger Gesamtbeitrag zeigt nicht, ob Fahrerschutz enthalten ist oder ob dessen Bedingungen zu Ihrer Einkommenssituation passen.

06

Wann ist eine Fahrerschutzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?

Fahrerschutz kann sinnvoll sein, wenn nach einer eigenen Unfallverletzung eine finanzielle Lücke bleibt, die Sie nicht aus Rücklagen tragen können. Prüfen Sie zuerst, wie lange Gehalt oder Krankengeld fließen und welche Hilfe im Haushalt fehlen würde. Bei Selbstständigen sind auch Betriebsausgaben und laufende private Verpflichtungen zu berücksichtigen. Der Baustein wird nicht allein dadurch überflüssig, dass medizinische Behandlung versichert ist.

Legen Sie vorhandene Unfall-, Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsverträge daneben. Vergleichen Sie deren Auslöser und Leistungen mit dem Fahrerschutz, statt nur die Versicherungssummen zu addieren. Für eine Entscheidung brauchen Sie die Anrechnung anderer Zahlungen, den erfassten Fahrerkreis, das versicherte Fahrzeug und wichtige Ausschlüsse. Eine weitere Police lohnt weniger, wenn sie die benötigte Leistung bereits vorhandener Verträge kaum ergänzt; ein fehlender Schutz im Alltag außerhalb des Autos lässt sich mit diesem Kfz-Baustein nicht allgemein schließen.

Unterschiedliche Schutzaufgaben nach einem Autounfall

AbsicherungWofür sie gedacht ist
Kfz-HaftpflichtBerechtigte Ansprüche geschädigter Dritter
VollkaskoVersicherte Schäden am eigenen Auto
FahrerschutzVereinbarte Personenschäden des Fahrers
Private UnfallversicherungVereinbarte Unfallleistungen, etwa bei Invalidität
BerufsunfähigkeitsversicherungVertragliche Rente bei Berufsunfähigkeit
Autoversicherung verständlich erklärt

Häufige Fragen: Fahrerschutzversicherung

Bezahlt die Vollkasko Verletzungen des Fahrers?

Die Vollkaskoversicherung schützt das versicherte Auto gegen vereinbarte Schäden. Eigene Unfallverletzungen des Fahrers gehören nicht zu dieser Fahrzeugdeckung. Dafür kommt ein Fahrerschutzbaustein oder eine andere Personenabsicherung in Betracht.

Hilft Fahrerschutz auch bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Die Fahrerschutzversicherung ist gerade für eigene Personenschäden nach einem selbst oder mitverschuldeten Verkehrsunfall gedacht. Welche Unfallfolgen sie bezahlt, richtet sich nach dem Vertrag sowie möglichen Ausschlüssen und der Anrechnung anderer Leistungen.

Sind Familienmitglieder über den Fahrerschutz mitversichert?

Eine Fahrerschutzversicherung kann auch berechtigte Familienmitglieder am Steuer des versicherten Autos einschließen. Maßgeblich sind die Definition des Fahrers und die Vertragsvoraussetzungen. Ein Familienverhältnis allein begründet keinen Schutz für jede Fahrt in jedem Fahrzeug.

Ersetzt Fahrerschutz eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Fahrerschutz ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Kfz-Baustein betrifft versicherte Unfallfolgen beim Fahren; eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit leisten. Anlass und Art der Leistungen unterscheiden sich.

Muss ich eine Verletzung für den Fahrerschutz zusätzlich melden?

Eine eigene Verletzung sollte dem Kfz-Versicherer ausdrücklich für die Fahrerschutzprüfung gemeldet werden. Die Meldung eines Blechschadens beschreibt noch nicht den Personenschaden. Ärztliche Befunde und Einkommensnachweise können später für die Regulierung erforderlich sein.

Ist Fahrerschutz trotz Krankenversicherung sinnvoll?

Die Fahrerschutzversicherung kann trotz Krankenversicherung eine Ergänzung sein. Medizinische Behandlung ersetzt nicht automatisch sämtliche Einkommensverluste, Haushaltshilfe oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie die verbleibenden Unfallfolgen, vorhandene Personenversicherungen und die Anrechnungsregeln des Fahrerschutzes.

Redaktion KFZ Rechner 24