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Nach dem Autounfall helfen und Beweise sichern

Bringen Sie sich und andere nicht zusätzlich in Gefahr. Sichern Sie die Unfallstelle, tragen Sie beim Aussteigen nach Möglichkeit die Warnweste und leisten Sie Erste Hilfe. Bei Verletzten oder einer akuten Gefährdung ist der Notruf nötig. Auch bei Verdacht auf Alkohol, Unfallflucht oder einem streitigen Hergang kann die Polizei erforderlich sein. Eine Versicherungsnummer lässt sich später nachreichen; die Hilfe am Unfallort hat Vorrang.

Tauschen Sie anschließend Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsangaben aus. Notieren Sie Zeugen und fotografieren Sie Fahrzeugstellungen, Beschädigungen und Spuren, soweit das sicher möglich ist. Ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht hält Angaben fest; unterschreiben Sie keine unzutreffende Darstellung. Verlassen Sie den Unfallort nicht einfach, wenn ein beschädigtes Auto unbesetzt ist. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ersetzt nicht die gesetzlichen Pflichten nach einem Unfall.

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Welche Angaben braucht die Kfz-Versicherung für die Schadenmeldung?

Zur ersten Meldung gehören Vertragsnummer oder Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Ort und eine Beschreibung des Ablaufs. Nennen Sie Beteiligte, mögliche Verletzte und die beschädigten Fahrzeuge oder Gegenstände. Teilen Sie mit, ob Polizei oder andere Behörden tätig waren, und geben Sie das Aktenzeichen an, wenn es vorliegt. Fotos und Unfallbericht können die Prüfung erleichtern. Kennzeichnen Sie Unsicherheiten, statt Vermutungen als feststehende Tatsachen darzustellen.

Nutzen Sie den vorgesehenen Onlineweg oder die Schadenhotline Ihres Versicherers und bewahren Sie die Eingangsbestätigung mit Schadennummer auf. Nach § 30 VVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen; Kfz-Bedingungen können den Meldeablauf näher regeln. Viele Verträge nennen für allgemeine Schadenereignisse eine Wochenfrist, einzelne Fälle verlangen schnellere Meldung. Warten Sie deshalb nicht bewusst sieben Tage. Spätere Forderungen oder gerichtliche Schreiben sollten Sie ebenfalls umgehend weitergeben.

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Welche Versicherung zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, prüft die eigene Kfz-Haftpflicht berechtigte Ansprüche anderer und wehrt unbegründete Forderungen ab. Ihr eigenes Auto wird dadurch nicht repariert. Für einen selbst verursachten Unfallschaden am eigenen Wagen kommt Vollkasko nach den vereinbarten Bedingungen in Betracht. Teilkasko reicht für diesen gewöhnlichen Unfall nicht. Eigene Verletzungen des verantwortlichen Fahrers sind wiederum von beiden Fahrzeugdeckungen zu unterscheiden.

Selbstverschulden bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Vollkasko die Leistung verweigert. Vorsätzliche Schadenverursachung, grobe Fahrlässigkeit und vertragliche Pflichten sind gesonderte Fragen; Tarife können Kürzungsverzichte mit Ausnahmen enthalten. Eine Selbstbeteiligung bleibt zu beachten. Geben Sie den Unfall auch dann wahrheitsgemäß an, wenn Sie einen Fahrfehler gemacht haben. Eine beschönigte Schilderung kann zusätzliche Probleme schaffen, die mit dem ursprünglichen Fahrfehler nichts zu tun haben.

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Unverschuldeter Unfall: eigene und gegnerische Versicherung informieren

Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, kommen Ansprüche gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer in Betracht. Bei unbekanntem Versicherer kann der Zentralruf anhand der erforderlichen Unfalldaten helfen. Melden Sie einen möglichen Haftpflichtschaden auch Ihrem eigenen Versicherer, wenn gegen Sie Forderungen erhoben werden können. Die eigene Einschätzung, keine Schuld zu haben, ersetzt nicht die spätere Haftungsprüfung. Dokumentieren Sie, weshalb Sie den anderen für verantwortlich halten.

Bei Mitschuld kann eine Quote entstehen. Auch wenn die gegnerische Haftpflicht nicht sofort reguliert, ist die Inanspruchnahme Ihrer Vollkasko keine automatische Pflicht. Sie kann eine Möglichkeit sein, bringt aber Fragen zu Selbstbehalt und Schadenfreiheitsklasse mit sich. Stimmen Sie die Abwicklung ab und behalten Sie im Blick, welche Ansprüche noch offen sind. Machen Sie denselben Schaden nicht ohne Offenlegung der bereits erhaltenen Leistungen bei mehreren Stellen geltend.

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Reparatur, Schadenrückkauf und Rückstufung nach der Meldung

Bevor Sie einen Kaskoschaden reparieren oder das beschädigte Fahrzeug verwerten lassen, holen Sie die Weisungen des Versicherers ein, soweit die Umstände das zulassen. Eine Werkstattbindung muss berücksichtigt werden. Notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenminderung sollten trotzdem nicht unterbleiben; dokumentieren Sie Anlass und Kosten. Unterschreiben Sie keine umfassende Abfindung, wenn Umfang oder Folgen des Schadens noch unklar sind.

Eine bloße Schadenmeldung führt nicht automatisch zu derselben Rückstufung wie ein bezahlter Schaden. Der regulierte Schadenverlauf und die Regeln des Vertrags sind maßgeblich. Bei kleineren Schäden können Selbstzahlung oder ein späterer Schadenrückkauf infrage kommen. Lassen Sie dafür Betrag, Rückstufungswirkung und Frist erklären, statt wegen einer vermuteten Beitragserhöhung die Meldung zu verschweigen. Für Personenschäden oder unklare Folgekosten eignet sich eine schnelle private Pauschalzahlung besonders wenig.

Autounfall: zuständige Deckung nach Schadenart

SchadenAbsicherung prüfen
Ansprüche anderer gegen SieEigene Kfz-Haftpflicht
Eigenes Auto nach selbst verursachtem UnfallVollkasko nach Vertragsbedingungen
Eigenes Auto nach fremd verursachtem UnfallSchadenersatz über die gegnerische Haftpflicht
Eigene Verletzungen als verantwortlicher FahrerFahrerschutz oder passende Personenabsicherung
Unklare Schuld / MitschuldHaftungsprüfung; gegebenenfalls mehrere getrennte Vorgänge
Autoversicherung verständlich erklärt

Häufige Fragen: Autounfall der Versicherung melden

Wann muss ich einen Autounfall der Versicherung melden?

Ein Autounfall, der eine Versicherungsleistung auslösen kann, sollte unverzüglich gemeldet werden. Die Kfz-Bedingungen regeln weitere Meldepflichten und Fristen. Warten Sie nicht auf die endgültige Reparaturrechnung oder eine geklärte Schuldfrage, bevor Sie den Versicherer informieren.

Zahlt meine Autoversicherung bei eigener Schuld?

Bei eigener Schuld reguliert die Kfz-Haftpflicht versicherte Ansprüche anderer. Schäden am eigenen Auto können über Vollkasko gedeckt sein; Teilkasko bezahlt den gewöhnlichen selbst verursachten Unfall nicht. Ausschlüsse, Selbstbehalt und weitere Vertragsregeln bleiben zu prüfen.

Muss ich einen unverschuldeten Unfall meiner eigenen Versicherung melden?

Ein als unverschuldet eingeschätzter Autounfall sollte der eigenen Kfz-Haftpflicht gemeldet werden, wenn Forderungen gegen Sie entstehen können. Eigene vertragliche Ansprüche, etwa aus Kasko, brauchen ebenfalls eine Meldung. Die gegnerische Haftpflicht bearbeitet den Schadenersatzanspruch getrennt.

Steigt die Autoversicherung schon wegen einer Schadenmeldung?

Eine Schadenmeldung allein ist nicht gleichbedeutend mit einem bezahlten rückstufungswirksamen Schaden. Die Kfz-Versicherung bewertet den Schadenverlauf nach ihren Bedingungen. Fragen Sie nach der Behandlung einer erfolglosen oder zurückgenommenen Leistungsanforderung und möglichem Schadenrückkauf.

Kann ich nach einem Unfall sofort die Reparatur beauftragen?

Bei einem Kaskoschaden sollten Sie Reparatur und gegebenenfalls Werkstattbindung zuvor mit der Kfz-Versicherung abstimmen, soweit das möglich ist. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sind davon zu unterscheiden. Dokumentieren Sie Schaden und Maßnahmen, damit die Prüfung nicht vereitelt wird.

Redaktion KFZ Rechner 24