Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen?
Bei vielen Autoversicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Ist eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Die Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen; das Versanddatum genügt nicht. Prüfen Sie deshalb den Versicherungsschein und die aktuelle Beitragsrechnung.
Einige Verträge laufen unterjährig. Beginnt Ihr Versicherungsjahr beispielsweise im April, ist der November nicht automatisch Ihr Kündigungsmonat. Notieren Sie Vertragsende und Frist und vergleichen Sie mit genau diesem Wechseltermin. Eine Eingangsbestätigung erleichtert es, den weiteren Ablauf zu kontrollieren.
Kfz-Versicherung nach einer Beitragserhöhung wechseln
Erhöht sich die Prämie ohne eine entsprechende Verbesserung des Versicherungsschutzes, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Nach § 40 VVG beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Die Kündigung wird frühestens wirksam, wenn die Erhöhung in Kraft tritt. Den Anlass und Termin sollten Sie im Kündigungsschreiben nennen.
Eine höhere Rechnung ist nicht in jedem Fall eine solche Beitragserhöhung: Mehr gefahrene Kilometer, ein zusätzlich eingetragener junger Fahrer oder eine Rückstufung nach einem Schaden verändern Ihren Vertrag ebenfalls. Vergleichen Sie daher den Grund der Änderung. Nach einem regulierten Schaden gelten wiederum eigene Kündigungsregeln.
So vergleichen Sie beim Wechsel dieselben Leistungen
Stellen Sie in beiden Tarifen denselben Fahrerkreis, dieselbe jährliche Fahrleistung und dieselbe Selbstbeteiligung ein. Sonst erscheint ein Tarif günstiger, obwohl Sie beispielsweise mehr Kosten im Schadenfall übernehmen. Vergleichen Sie auch Werkstattbindung, Neupreisentschädigung und die Entschädigung bei Tierbiss-Folgeschäden.
Betrachten Sie den Gesamtbeitrag pro Versicherungsjahr. Ein monatlich dargestellter Preis kann ein auf zwölf Monate umgerechneter Jahresbeitrag sein oder eine monatliche Zahlweise mit Zuschlag voraussetzen. Ein Rabattschutz beim bisherigen Versicherer geht außerdem nicht automatisch auf den neuen Vertrag über.
Checkliste für einen nahtlosen Versicherungswechsel
Halten Sie die bisherige Vertragsnummer, die Schadenfreiheitsklassen für Haftpflicht und Vollkasko, den Fahrzeugschein und den Kilometerstand bereit. Tragen Sie realistische Angaben ein und speichern Sie den berechneten Tarif samt Leistungsübersicht. Lassen Sie sich den gewünschten Versicherungsbeginn bestätigen.
Beim reinen Versichererwechsel bleibt das Fahrzeug angemeldet. Die elektronische Meldung an die Zulassungsbehörde übernimmt üblicherweise der neue Versicherer. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung benötigen Sie dagegen eine passende eVB. Eine Kündigung ersetzt weder den neuen Versicherungsantrag noch dessen Annahme.
Unterjährige Kfz-Verträge: den Wechsel vom Ablaufdatum zurückrechnen
Ein unterjähriger Vertrag endet nicht automatisch zu Silvester. Läuft das Versicherungsjahr beispielsweise bis zum 31. März und gilt ein Monat Kündigungsfrist, muss die Kündigung spätestens bis Ende Februar eingehen. Lesen Sie das Ablaufdatum im Versicherungsschein und prüfen Sie, ob eine automatische Verlängerung vereinbart ist.
Planen Sie ausreichend Zeit für den neuen Antrag ein. Ein gewünschter Beginn im Vergleichsrechner ist noch keine Zusage des Versicherers. Bei einer verspäteten Kündigung sollten Sie den bestätigten Endtermin abwarten, bevor Sie einen zweiten Vertrag mit abweichendem Beginn abschließen.
Vor dem Kfz-Wechsel die übertragbare SF-Klasse erfragen
Lassen Sie sich die Schadenfreiheitsklassen für Haftpflicht und Vollkasko getrennt bestätigen. Eine Zweitwagen-Sondereinstufung und ein Rabattschutz können dazu führen, dass die im Versicherungsschein angezeigte Klasse vom übertragbaren Schadenverlauf abweicht. Geben Sie laufende oder regulierte Schäden im neuen Antrag an.
Die Prozentzahl der bisherigen Beitragsrechnung lässt sich nicht auf die Preistabelle des neuen Versicherers übertragen. Vergleichen Sie die bestätigten Jahre und den vollständigen Beitrag. Nach der Übernahme der Vorversicherungsdaten kontrollieren Sie den neuen Versicherungsschein auf Einstufung, Selbstbeteiligung und eingetragene Fahrer.
Wer kündigt beim Wechsel die bisherige Autoversicherung?
Ein neuer Versicherungsabschluss kündigt die bisherige Autoversicherung nicht automatisch. Sie können selbst kündigen oder einen ausdrücklich angebotenen Kündigungsservice beauftragen. Ein solcher Service braucht die richtigen Vertragsdaten und Ihren Auftrag; eine bloße Tarifberechnung genügt nicht. Die elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde ist ebenfalls keine Kündigung des alten Vertrags.
Prüfen Sie beim Service, welche Kündigungsarten er übernimmt, wann die Mitteilung versendet wird und welchen Nachweis Sie erhalten. Bei knapper Frist oder einer Sonderkündigung sollten Anlass und Endtermin eindeutig sein. Kontrollieren Sie anschließend die Eingangsbestätigung beziehungsweise den nachweisbaren Zugang sowie das bestätigte Vertragsende. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, müssen Sie den Ablauf rechtzeitig selbst klären; versenden Sie keine widersprüchlichen Kündigungen mit verschiedenen Terminen.
Drei typische Wechselanlässe
| Situation | Darauf kommt es an |
|---|---|
| Jahresvertrag endet am 31. Dezember | Vereinbarte Frist prüfen; bei einem Monat muss die Kündigung bis 30. November eingehen. |
| Beitrag steigt ohne Mehrleistung | Zugang der Mitteilung dokumentieren und die Voraussetzungen der Sonderkündigung prüfen. |
| Sie kaufen ein anderes Auto | Tarif für das neue Fahrzeug berechnen; Fahrzeugdaten und eVB auf die neue Zulassung abstimmen. |
Fragen zur Kündigung und zum Wechsel der Autoversicherung
Muss ich meine Kfz-Versicherung immer zum 30. November kündigen?
Nein. Der 30. November passt zu einer Autoversicherung mit Vertragsende am 31. Dezember und einem Monat Kündigungsfrist. Bei unterjährigen Verträgen gilt ein anderer Termin. Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen.
Bleibt meine SF-Klasse beim Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten?
Die anrechenbare Schadenhistorie Ihrer Kfz-Versicherung wird zwischen den Versicherern ausgetauscht. Interne Sondereinstufungen oder ein bisheriger Rabattschutz müssen nicht vollständig übernommen werden. Klären Sie diese Punkte vor dem Abschluss.
Brauche ich beim Wechsel der Autoversicherung eine neue eVB?
Bei einem reinen Wechsel der Autoversicherung für das bereits angemeldete Fahrzeug erfolgt die Bestätigung normalerweise direkt zwischen Versicherer und Zulassungsbehörde. Für eine neue Zulassung oder bestimmte Ummeldungen benötigen Sie eine eVB.
Kann ich die Kfz-Versicherung nach einer Schadenmeldung wechseln?
Ein Schaden schließt einen Wechsel der Kfz-Versicherung nicht grundsätzlich aus. Der Schaden und eine mögliche Rückstufung müssen aber im neuen Antrag korrekt berücksichtigt werden. Kündigungsrechte nach dem Schaden richten sich nach den Vertragsbedingungen.
Was tun, wenn die Kündigung der Autoversicherung nicht bestätigt wird?
Bei der Kündigung Ihrer Autoversicherung kommt es auf den nachweisbaren Zugang an. Fragen Sie den Vertragsstatus ab und stimmen Sie den Beginn der neuen Kfz-Versicherung auf das bestätigte Ende ab. Bewahren Sie Schriftverkehr und Versandnachweise auf.
Wie wechsle ich eine unterjährige Autoversicherung?
Bei einer unterjährigen Kfz-Versicherung richten Sie Kündigung und neuen Versicherungsbeginn nach dem Ablaufdatum Ihres Vertrags aus. Der 30. November gilt dafür nur, wenn der Vertrag zum Jahresende endet und ein Monat Kündigungsfrist vereinbart ist.
Muss ich beim Kfz-Wechsel meine alten Prozente eintragen?
Für den Wechsel der Autoversicherung sind die bestätigbaren SF-Klassen und die Schadenhistorie wichtiger als der bisherige Prozentsatz. Beitragssätze unterscheiden sich zwischen Versicherern; Haftpflicht und Vollkasko sollten getrennt geprüft werden.
Kündigt meine neue Autoversicherung automatisch den alten Vertrag?
Der Abschluss einer neuen Autoversicherung beendet den alten Vertrag nicht automatisch. Kündigen Sie selbst oder beauftragen Sie einen angebotenen Kündigungsservice ausdrücklich. Prüfen Sie Auftrag, Zugang beim bisherigen Versicherer und Endtermin; die Meldung an die Zulassungsbehörde ersetzt die Kündigung nicht.
Redaktion KFZ Rechner 24




