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GHV unterscheidet Tierbiss- und Kurzschlussfolgen

Im A-Tarif sind Folgeschäden nach Tierbiss bis 5.000 Euro und die beschriebenen Kurzschlussfolgen an angrenzenden Aggregaten bis 3.000 Euro berücksichtigt. Schäden durch Haus- oder Nutztiere sind von der genannten Tierbissleistung ausgenommen. Ein technischer Befund sollte Ursache und beschädigte Folgebauteile auseinanderhalten.

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GHV-Kasko setzt eine eigene Haftpflicht für das Fahrzeug voraus

Die GHV bietet die dargestellte Kasko zusammen mit einer Kfz-Haftpflicht bei GHV an. Anhänger setzen außerdem ein dort versichertes Hauptzugfahrzeug voraus. Bei Pkw über 150.000 Euro Neuwert ist eine besondere Anfrage erforderlich; eine Standardannahme sollte dafür nicht vorausgesetzt werden.

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GHV Kfz-Versicherung im A-Tarif: Eigenschäden nur an erfassten eigenen Fahrzeugen

Der GHV A-Tarif erfasst bestimmte Kollisionen mit weiteren eigenen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Diese Klausel ist keine allgemeine Eigenschadendeckung für Garagentor, Hauswand und alle sonstigen eigenen Sachen.

Kurzschlussfolgeschäden an angrenzenden Aggregaten sind auf 3.000 Euro brutto begrenzt. Bei Tierbissfolgeschäden gilt eine Grenze von 5.000 Euro brutto; die genannte Leistung nimmt Haus- und Nutztiere aus. Für den Pkw setzt eine GHV-Kasko außerdem die dortige Haftpflicht voraus.

GHV Kfz-Versicherung im A-Tarif: Eigenschäden nur an erfassten eigenen Fahrzeugen

Leistung ab 1. Januar 2026Umfang
Haftpflichtdeckung100 Mio. Euro; 15 Mio. Euro je geschädigter Person
EigenschädenErfasste weitere eigene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
Kurzschlussfolgeschäden an angrenzenden AggregatenBis 3.000 Euro brutto
TierbissfolgeschädenBis 5.000 Euro brutto; Haus- und Nutztiere ausgenommen
Beitragsfrei erfasstes SonderzubehörBis 15.000 Euro Mehrwert

GHV A-Tarif: ausgewählte Grenzen und Erweiterungen

MerkmalEinordnung
TierbissfolgenBis 5.000 €
KurzschlussfolgenBis 3.000 € an betroffenen angrenzenden Aggregaten
Vollkasko PlusWählbar für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
GAPWählbar für Leasing und Kreditfinanzierung
Autoversicherung verständlich erklärt

GHV: Fragen zur Kfz-Versicherung

Kann ich bei GHV nur eine Kasko abschließen und die Haftpflicht woanders lassen?

Für die dargestellte GHV-Kasko muss die Kfz-Haftpflicht desselben Fahrzeugs ebenfalls bei GHV bestehen. Berücksichtigen Sie diesen Zusammenhang bei einem Teilwechsel.

Welche Bedingung gilt bei GHV für einen versicherten Anhänger?

GHV setzt für den Anhänger voraus, dass das Hauptzugfahrzeug ebenfalls dort versichert ist. Geben Sie beide Fahrzeuge und deren Nutzung an.

Kann ich bei GHV auch Brems-, Betriebs- und Bruchschäden einschließen?

Für solche Schäden ist bei der GHV die Erweiterung Vollkasko Plus vorgesehen. Wählen Sie sie zusätzlich zum Vollkaskoschutz, wenn Sie diese technischen Risiken berücksichtigen möchten; eine gewöhnliche Teilkasko erfüllt diese Aufgabe nicht.

Welche Grenze gilt bei GHV-Kasko für besonders teure Pkw?

Die GHV verlangt bei einem Pkw mit mehr als 150.000 Euro Neuwert eine gesonderte Kaskoanfrage. Der Neuwert ist dafür maßgeblich, nicht allein der heutige Gebrauchtwagenpreis. Geben Sie deshalb Fahrzeugausführung und Ausstattung vollständig an.

Was sollte ich GHV bei einem Lieferwagen zusätzlich zum Modell mitteilen?

Ergänzen Sie für GHV das zulässige Gesamtgewicht und die Verwendung des Lieferwagens. Werkverkehr für eigene Waren ist nicht dieselbe Beschreibung wie ein gewöhnlicher privat genutzter Pkw.

Schützt die GHV Eigenschadendeckung auch das eigene Garagentor?

Die genannte GHV-Klausel im A-Tarif betrifft erfasste weitere eigene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Daraus lässt sich keine Deckung für ein selbst beschädigtes Garagentor ableiten.

Redaktion KFZ Rechner 24