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Privat-Pkw der Fahrlehrerversicherung: keine pauschale Fahrschuldeckung

Der Privat-Pkw-Tarif der Fahrlehrerversicherung ist für entsprechend privat genutzte Fahrzeuge vorgesehen. Bei Fahrlehrern darf dieses Auto insbesondere nicht ohne passende Deckung zu Fahrschulzwecken oder zur Vermietung eingesetzt werden. Die Berufsbezeichnung allein ersetzt deshalb keine zutreffende Nutzungsangabe.

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Fahrlehrerversicherung für geliehene Ausbildungsfahrzeuge

Die Fremdfahrzeugversicherung kann bei einem für Ausbildungszwecke geliehenen Auto Schutz ähnlich einer Vollkasko bieten. Wichtig ist die Trennung zur Kfz-Haftpflicht: Diese ist in der beschriebenen Fremdfahrzeugversicherung nicht enthalten.

Klären Sie vor der Nutzung, welche Schäden am geliehenen Wagen, Selbstbehalte oder Rückstufungsfolgen erfasst sind. Der Halter benötigt daneben weiterhin den passenden Haftpflichtschutz für den Fahrzeugeinsatz.

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Fahrlehrerversicherung Privat-Pkw: Schutzbriefhilfe ab Haustür und ab 50 Kilometern

Der Schutzbrief der Fahrlehrerversicherung trennt Hilfe am Fahrzeug von zusätzlichen Reiseleistungen. Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen beginnen bereits ab Haustür. Ein Ersatzwagen für bis zu sieben Tage gehört dagegen zu den Leistungen ab 50 Kilometern Entfernung.

Der Privat-Pkw-Vertrag setzt eine berechtigte Kundengruppe und passende Privatnutzung voraus. Fahrunterricht und Vermietung werden dadurch nicht versichert. Die Fahrlehrerversicherung VaG ist hier selbst der Versicherer.

Fahrlehrerversicherung Privat-Pkw: Schutzbriefhilfe ab Haustür und ab 50 Kilometern

Leistung des Privat-Pkw-AngebotsUmfang
Kfz-Haftpflicht100 Millionen Euro pauschal; 15 Millionen Euro je Person
Schutzbrief ab HaustürPannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und Bergen
Zusatzhilfe ab 50 KilometernWeiter- und Rückfahrt, Übernachtung, Unterstellung und Abholung
Ersatzfahrzeug ab 50 KilometernBis sieben Tage
Hilfe innerhalb EuropasUnter anderem Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport und Fahrzeugschlüssel-Service

Fahrlehrerversicherung: Fahrzeugnutzung und Produkt

EinsatzWichtige Abgrenzung
Rein privater PkwPrivat-Tarif und berechtigte Kundengruppe prüfen
Unterricht mit eigenem AutoFahrschulnutzung ausdrücklich versichern
Geliehenes AusbildungsfahrzeugFremdfahrzeugschutz gesondert vereinbaren
Haftpflicht für FremdfahrzeugNicht im beschriebenen Fremdfahrzeugprodukt enthalten
Autoversicherung verständlich erklärt

Fahrlehrerversicherung: Fragen zur Kfz-Versicherung

Deckt der Privat-Pkw-Tarif der Fahrlehrerversicherung automatisch Fahrstunden?

Nein. Die Fahrlehrerversicherung trennt Privatnutzung und Fahrschuleinsatz. Unterrichtsfahrten müssen im dafür passenden Versicherungsschutz berücksichtigt sein.

Kann jede Person einen Tarif bei der Fahrlehrerversicherung wählen?

Für eine Autoversicherung bei der Fahrlehrerversicherung muss die Zugehörigkeit zur berechtigten Kundengruppe geklärt sein. Auch ein ausschließlich privat genutzter Pkw hebt diese Annahmevoraussetzung nicht auf. Prüfen Sie die persönliche Berechtigung deshalb zuerst und anschließend die passende Fahrzeugdeckung.

Was versichert die Fremdfahrzeugversicherung der Fahrlehrerversicherung?

Der Fremdfahrzeugschutz der Fahrlehrerversicherung betrifft bestimmte Schäden am für Ausbildungszwecke geliehenen Auto und kann ähnlich einer Vollkasko wirken. Prüfen Sie im Angebot, welche Schäden, Selbstbehalte oder Rückstufungsfolgen erfasst sind. Die Nutzung eines fremden Autos im Unterricht ist damit ein anderer Fall als die Versicherung des eigenen Privat-Pkw.

Ist Kfz-Haftpflicht im Fremdfahrzeugschutz der Fahrlehrerversicherung enthalten?

Die beschriebene Fremdfahrzeugversicherung der Fahrlehrerversicherung enthält keine Kfz-Haftpflicht. Diese muss für die Nutzung anderweitig passend bestehen.

Was muss vor einer Ausbildungsfahrt mit geliehenem Auto geklärt sein?

Stimmen Sie für die Fahrlehrerversicherung den Ausbildungseinsatz, den Schutz des geliehenen Autos und die vorhandene Kfz-Haftpflicht mit dem Halter ab. Halten Sie die jeweilige Deckungsbestätigung bereit. Ein zugesagter Fremdfahrzeugschutz ersetzt weder die richtige Nutzungsangabe noch eine passende Haftpflichtvereinbarung.

Bekomme ich beim Privat-Pkw-Schutzbrief der Fahrlehrerversicherung immer einen Ersatzwagen?

Die Fahrlehrerversicherung ordnet den Ersatzwagen für bis zu sieben Tage den Schutzbriefleistungen ab 50 Kilometern Entfernung zu. Die Pannenhilfe ab Haustür ist daher keine uneingeschränkte Ersatzwagenzusage. Die weiteren Leistungsvoraussetzungen gelten zusätzlich.

Redaktion KFZ Rechner 24