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uniVersa FLEXXdrive: Tierkollision und Angriff auf Fahrzeugsoftware

Die uniVersa-Teilkasko umfasst Zusammenstöße mit Tieren aller Art. In der Vollkasko kommen neben Unfall und Vandalismus Hackerangriffe auf die Fahrzeugsoftware hinzu. Bei einem vernetzten Pkw ist daher auch die Ursache eines technischen Schadens für die Zuordnung wichtig.

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uniVersa Werkstatt-Service senkt den Kaskobeitrag

Mit dem Werkstatt-Service reduziert sich die Kaskoprämie um 20 Prozent. Die Schadenreparatur läuft über das Partnernetz; dazu gehören Ersatzmobilität sowie Hol- und Bringservice. Wer eine bestimmte Markenwerkstatt nutzen möchte, sollte deren Einbindung vor der Tarifwahl klären.

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uniVersa berücksichtigt Kosten rund um den Antriebsakku

Ausbau, Transport und subsidiäre Entsorgung des Akkus sind zusammen bis 3.000 Euro einbezogen. Ein Technologiezuschuss von 2.000 Euro setzt nach einem Totalschaden voraus, dass binnen zwölf Monaten ein neuer Elektro- oder Wasserstoff-Pkw als Ersatz bei uniVersa versichert wird.

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uniVersa Autoversicherung FLEXXdrive: Eigenschäden und Technikwechsel getrennt prüfen

uniVersa FLEXXdrive enthält eine Eigenschadendeckung bis 100.000 Euro pro Jahr mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Diese Ergänzung betrifft bestimmte andere eigene Sachen und ist vom Vollkaskoschutz des versicherten Pkw zu unterscheiden.

Der Technikwechselbonus ist an den erfassten Schadenfall und den anschließenden Wechsel auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb gebunden. Das neue Fahrzeug muss innerhalb der vorgesehenen zwölf Monate versichert werden. Die Akku-Kostenleistung ist subsidiär: Vorrangige Ersatzmöglichkeiten sind zu beachten.

uniVersa Autoversicherung FLEXXdrive: Eigenschäden und Technikwechsel getrennt prüfen

LeistungGrenze
Neu- und Kaufpreisentschädigung24 Monate
Eigenschäden100.000 Euro jährlich; 500 Euro Selbstbeteiligung
Bergung, Transport und Entsorgung des erfassten AkkusBis 3.000 Euro; subsidiäre Leistung
TechnikwechselbonusBis 2.000 Euro beim Wechsel auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Frist für den erfassten TechnikwechselNeues Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten versichern

uniVersa FLEXXdrive: ausgewählte Vertragsmerkmale

PunktEinordnung
Haftpflicht100 Mio. Euro pauschal; 15 Mio. Euro je verletzter Person
Neuwert / KaufpreisBis 24 Monate für Pkw
Eigenschäden100.000 Euro pro Jahr; 500 Euro Selbstbeteiligung
ZweitwagenSondereinstufung bis SF 4 möglich
Autoversicherung verständlich erklärt

uniVersa: Fragen zur Kfz-Versicherung

Übernimmt uniVersa kleine Parkkratzer ohne Rückstufung?

Die uniVersa-Vollkasko übernimmt geeignete Smart-Repair-Parkschäden einmal je Versicherungsjahr bis 200 Euro ohne Selbstbeteiligung und ohne SF-Rückstufung. Diese Sonderregel ist deshalb keine unbegrenzte Deckung für sämtliche Kratzer am Pkw.

Wie startet der Zweitwagen bei uniVersa?

uniVersa ermöglicht beim Zweitfahrzeug eine Einstufung bis SF 4 ohne Mindestalter. Die übrigen Voraussetzungen der Sonderregelung müssen im Antrag erfüllt sein.

Schützt uniVersa Ladekarten meines Elektroautos?

Die uniVersa-Kasko erfasst Ladekarten, die verschlossen im Fahrzeug liegen, einschließlich Folgen ihrer unberechtigten Nutzung, bis 500 Euro. Gemeint ist damit auch das Risiko nach einem Diebstahl aus dem Auto, nicht nur der Ersatz der physischen Karte.

Welche Schäden hält der uniVersa-Rabattschutz frei?

Der uniVersa-Rabattschutz ist ab SF 4 wählbar und schützt jeweils einen Haftpflicht- und Vollkaskoschaden im Jahr; die weitere SF-Besserstufung bleibt vorgesehen. Bei Fahrern unter 23 Jahren greift er jedoch nicht, obwohl der Baustein abgeschlossen werden kann.

Wird bei uniVersa der Leasingrestbetrag automatisch vollständig bezahlt?

Für eine verbleibende Differenz zur Kaskoentschädigung bietet uniVersa eine optionale GAP-Deckung. Bei einem Leasingwagen sollte diese Ergänzung mit dem bestehenden Leasingvertrag abgeglichen werden.

Gibt es bei uniVersa 2.000 Euro für jeden Kauf eines Elektroautos?

Nein. Der Technikwechselbonus von uniVersa FLEXXdrive setzt den erfassten Schadenfall und einen Wechsel auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb nach den Bausteinregeln voraus. Das neue Fahrzeug ist innerhalb von zwölf Monaten zu versichern.

Redaktion KFZ Rechner 24