01

CarPolicy S erweitert den Schutz über die klassische Kasko hinaus

Die Allgefahrendeckung der Porsche CarPolicy S ist auf einen breiteren Schutzumfang ausgelegt. Auch eine solche Deckung gilt innerhalb vereinbarter Bedingungen und Ausschlüsse. Beim Vergleich mit einer normalen Vollkasko sollten deshalb die versicherten Auslöser gegenübergestellt werden.

02

Porsche TrackGuard gilt nur für definierte Veranstaltungen

TrackGuard kann ausgewählte Veranstaltungen von Porsche Deutschland, Porsche Zentren oder dem Porsche Club Deutschland absichern. Eine beliebige Rennstreckenfahrt fällt nicht automatisch darunter. Vorgesehen ist eine Grenze von 100.000 Euro je Ereignis und Versicherungsjahr; Ausgeschlossen sind Fahrer unter 25 Jahren, Rennstartsimulationen, Rennen sowie Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

03

Porsche Zentrum und Selbstbehalt gemeinsam berücksichtigen

Bei einer Reparatur im Porsche Zentrum kann sich die Vollkasko-Selbstbeteiligung im Herstellerkonzept reduzieren. Berücksichtigen Sie daher beim Tarifvergleich nicht nur den regulären Eigenanteil, sondern auch die daran geknüpfte Reparaturvereinbarung. Für hochwertige Fahrzeuge kann die Werkstattwahl ebenso wichtig sein wie die Beitragshöhe.

04

Porsche CarPolicy mit Track Guard: Veranstalter, Fahrer und Jahreslimit

Porsche Track Guard ist eine zusätzliche Vereinbarung für bestimmte Fahrveranstaltungen. Trotz möglicher mehrfacher Teilnahme beträgt die maximale Entschädigung 100.000 Euro im Jahr. Die Zahl der Veranstaltungen erweitert diese Summe nicht.

Fahrer unter 25 Jahren sowie Rennen, Rennstartsimulationen und Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit sind ausgeschlossen. Die Allgefahrendeckung von CarPolicy S allein ist keine allgemeine Zusage für jede Rennstreckennutzung.

Porsche CarPolicy mit Track Guard: Veranstalter, Fahrer und Jahreslimit

Track-Guard-RegelGrenze oder Voraussetzung
Versicherer der Porsche-Kfz-KonzepteHDI Versicherung AG
Erfasste VeranstaltungVorgesehene Porsche-Fahrveranstaltung eines zugelassenen Veranstalters
Höchstsumme100.000 Euro je erfasstem Unfall; höchstens 100.000 Euro jährlich
Fahrer unter 25 JahrenAusgeschlossen
Rennen, Rennstartsimulation, Erzielen von HöchstgeschwindigkeitAusgeschlossen

Porsche CarPolicy: Unterschiede im Einsatz

VarianteSchwerpunktWorauf achten?
CarPolicyKfz-Schutz im Porsche-KonzeptHaftpflicht und gewählte Kasko
CarPolicy SErweiterung mit AllgefahrendeckungAusschlüsse und Entschädigungsgrenzen
TrackGuardBestimmte organisierte FahrveranstaltungenVeranstalter, Fahrer und Jahreslimit
Autoversicherung verständlich erklärt

Porsche: Fragen zur Kfz-Versicherung

Wer steht hinter der Porsche CarPolicy?

Die Porsche CarPolicy wird in Zusammenarbeit mit HDI angeboten. Porsche Financial Services bezeichnet den Herstellervertrieb, HDI die Versicherungsseite.

Ist CarPolicy S für meinen Porsche eine Allgefahrenversicherung?

Die Porsche CarPolicy S beinhaltet Allgefahrenschutz. Das bedeutet einen erweiterten Deckungsansatz, jedoch keine unbegrenzte Leistung bei jedem denkbaren Ereignis.

Gilt Porsche TrackGuard auch für beliebige Touristenfahrten?

Aus der Porsche-TrackGuard-Zusage für definierte Veranstaltungen folgt kein allgemeiner Schutz für beliebige Touristenfahrten. Lassen Sie die Veranstaltung vorab dem versicherten Umfang zuordnen.

Wie hoch ist die Grenze bei Porsche TrackGuard?

Porsche TrackGuard versichert Schäden bis 100.000 Euro pro Ereignis und zugleich pro Versicherungsjahr. Mehrere Schäden können deshalb zusammen das Jahreslimit ausschöpfen.

Darf ein Fahrer unter 25 Jahren Porsche TrackGuard nutzen?

Fahrer unter 25 Jahren sind bei Porsche TrackGuard ausgeschlossen. Diese Altersgrenze betrifft den besonderen Veranstaltungsschutz und darf nicht ungeprüft auf sämtliche CarPolicy-Leistungen übertragen werden.

Erhöht sich die Porsche Track-Guard-Jahressumme bei mehreren Track Days?

Nein. Porsche Track Guard begrenzt die Entschädigung auf höchstens 100.000 Euro jährlich. Mehrere zulässige Veranstaltungen erhöhen das Jahreslimit nicht. Veranstalter, Land, Fahrer und Veranstaltungszweck müssen außerdem zum vereinbarten Schutz passen.

Redaktion KFZ Rechner 24