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EUROPA-Neupreisentschädigung: drei oder 36 Monate

Für Erstbesitzer sieht EUROPA im Basis-Schutz bis drei Monate und im Komfort-Schutz bis 36 Monate Neupreisentschädigung nach Erstzulassung vor. Diese Leistung betrifft vorgesehene Fälle wie Totalschaden, Zerstörung oder Verlust. Eine gewöhnliche Reparatur wird dadurch nicht automatisch zum Ersatz des gesamten Neupreises.

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EUROPA Komfort: Kaufwertschutz für junge Gebrauchte

Bei gebrauchten Pkw, die beim Erwerb höchstens 48 Monate alt sind, bietet EUROPA Komfort einen Kaufwertschutz bis 36 Monate nach Erwerb. Alter bei Kauf und verstrichene Zeit seit Kauf sind damit zwei unterschiedliche Voraussetzungen. Für ein älteres Fahrzeug lässt sich dieselbe Regelung nicht allein aus dem jetzigen Kaufdatum ableiten.

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SF-Übernahme bei EUROPA: bestätigbaren Schadenverlauf verwenden

EUROPA übernimmt nicht pauschal die Sondereinstufung eines bisherigen Versicherers. Für eine Beitragsberechnung benötigen Sie deshalb den bestätigbaren Schadenverlauf. Das ist besonders bei einem günstig eingestuften Zweitwagen oder nach einem Vertrag mit Rabattschutz zu klären.

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EUROPA Autoversicherung: Komfort verlängert die Neupreisentschädigung auf 36 Monate

Die EUROPA Autoversicherung verlängert in Komfort die Neupreisentschädigung von drei auf 36 Monate. Für gebrauchte Pkw nennt Komfort ebenfalls 36 Monate ab Kauf, sofern das Auto bei Erwerb höchstens 48 Monate alt war. Die Erstbesitzer- und Gebrauchtwagenregeln sind voneinander zu unterscheiden.

Wer einen älteren Gebrauchtwagen kauft, kann die 36-monatige Kaufpreisleistung daher nicht allein wegen der Tarifwahl voraussetzen. Geben Sie Kaufdatum, Erstzulassung und Vorbesitz beim Vergleich mit an.

EUROPA Autoversicherung: Komfort verlängert die Neupreisentschädigung auf 36 Monate

LeistungBasisKomfort
Neupreisentschädigung für geeignete Erstbesitzer3 Monate36 Monate
Kaufpreisentschädigung für geeignete GebrauchtwagenNicht im genannten Komfortumfang36 Monate ab Kauf
Höchstalter des Gebrauchtwagens beim Kauf für die genannte LeistungEntfällt48 Monate
TierkollisionenNach dem BasisumfangTiere aller Art

EUROPA: Unterschiede bei Wert und Kasko

LeistungBasis-SchutzKomfort-Schutz
Neupreis für ErstbesitzerBis 3 MonateBis 36 Monate
Kaufwert junger GebrauchtwagenNicht wie Komfort dargestelltBis 36 Monate ab Erwerb; beim Kauf maximal 48 Monate alt
TierkollisionBegrenzten Umfang beachtenTiere aller Art
Weitere VollkaskorisikenGrundumfangUnter anderem Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
E-/HybridakkuTarifumfang prüfenBesondere Akkuleistungen
Autoversicherung verständlich erklärt

EUROPA: Fragen zur Kfz-Versicherung

Kann ein fünf Jahre alter Gebrauchtwagen den EUROPA-Kaufwertschutz erhalten?

Die dargestellte Kaufwertregelung in EUROPA Komfort setzt voraus, dass der Pkw beim Erwerb höchstens 48 Monate alt ist. Ein erst kürzlich gekaufter, bereits fünf Jahre alter Wagen erfüllt diese Altersvoraussetzung nicht.

Warum fragt EUROPA nach dem ersten Besitzer?

Bei der Neupreisentschädigung der EUROPA Autoversicherung ist die Erstbesitzvoraussetzung maßgeblich. Wer einen jungen Wagen gebraucht kauft, sollte stattdessen die gesonderte Kaufwertregelung und deren Bedingungen prüfen.

Übernimmt EUROPA die Sonder-SF meines Zweitwagens?

EUROPA übernimmt für die Kfz-Versicherung keine bloß intern gewährte Sondereinstufung des Vorversicherers. Lassen Sie sich vor einem Wechsel den bestätigbaren Schadenverlauf nennen, damit Ihr Vergleich nicht mit einer nur intern gewährten SF-Klasse rechnet.

Umfasst EUROPA Komfort auch einen Bruchschaden ohne Verkehrsunfall?

EUROPA Komfort erweitert die Vollkasko um Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Das unterscheidet sich vom üblichen Unfallschaden. Ob ein Defekt darunter fällt, hängt vom Schadenhergang und den vertraglichen Abgrenzungen ab.

Was ist bei einem EUROPA-Tarifvergleich für ein Elektroauto zusätzlich wichtig?

Bei EUROPA Komfort sind besondere Leistungen für den Akku von Elektro- und Hybrid-Pkw vorgesehen. Stellen Sie dem normalen Fahrzeugschutz die Akkuregelungen gegenüber und berücksichtigen Sie daneben Kaufwert, Selbstbehalt und Finanzierung. Eine Verschleißgarantie folgt daraus nicht.

Gilt die EUROPA Kaufpreisentschädigung auch für einen sechsjährigen Gebrauchtwagen?

Die genannte 36-monatige Kaufpreisentschädigung in EUROPA Komfort setzt voraus, dass der Gebrauchtwagen beim Kauf höchstens 48 Monate alt ist. Ein sechsjähriger Pkw erfüllt diese Altersgrenze nicht. Der sonstige vereinbarte Kaskoschutz kann dennoch bestehen.

Redaktion KFZ Rechner 24